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Wohnformen für Menschen mit Behinderung – welche Optionen stehen zur Verfügung?

Menschen mit einer Behinderungen stehen unterschiedliche Wohnformen zur Verfügung. Ob diese auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab.

Ein Dachgeschoss | © pixabay Auch in einem Dachgeschoss ist barrierefreies Wohnen möglich. (pixabay)

Abgesehen von der finanziellen Situation spielt die Frage, ob die Person mit einer Behinderung sich selbständig versorgen kann beziehungsweise ob ihm zur Unterstützung seine Familie oder andere Personen zur Verfügung stehen, eine wichtige Rolle. Der Grad der Behinderung, die Möglichkeit, durch nahestehende Personen Hilfestellungen im Alltag zu bekommen, sowie die eigene finanzielle Lage entscheiden also in erster Linie darüber, ob eine relativ selbständige Wohnform (wie beispielsweise eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus) in Erwägung gezogen werden kann.

Lösungen abhängig vom Grad der Selbstversorgung

Die Formen des betreuten Wohnens, einer begleiteten Wohngruppe, eines Wohnheimes sowie die für ältere Menschen vorgesehenen Altenwohnanlagen, Alten- und Pflegeheime bieten für Personen mit einer Behinderung eine Alternative, wenn selbstständige Wohnformen aufgrund des Betreuungsaufwandes nicht in Frage kommen.

Gerade diejenigen Wohnformen, bei denen ein gewisses Mass an Betreuung gewährleistet wird, stellen aber ein Problem dar, da sie in der Regel öffentlich (mit)finanziert und daher hinsichtlich des Angebots begrenzt sind. Erschwerend kommt hinzu, dass der zukünftige Bedarf nicht immer leicht abschätzbar ist. Grundsätzlich positive Erfahrungen werden vor allem den Formen des begleiteten oder betreuten Wohnens bescheinigt.

Steigender Bedarf an betreutem Einzelwohnen

Verschiedene Wohnformen 

Besonders für schwerst körper- und geistig Behinderte, aber auch für psychiatrieerfahrene Menschen und forensische Patientinnen und Patienten werden Forderungen nach betreutem und begleitetem Wohnen geäussert. Für jüngere Menschen mit Behinderung scheint dieser Wunsch besonders im Vordergrund zu stehen, da sie sich für Alten- und Pflegeheime häufig noch zu jung fühlen. Auch das Bestreben, eine eigene Wohnung zu haben beziehungsweise in betreuten Einzelwohnungen unterzukommen, steht gerade bei jüngeren Menschen an vorderster Stelle.

Bei Menschen mit einer Hilflosenentschädigung könnte ein selbstständiges Wohnen mit Assistenz eine Lösung sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über den Assistenzbeitrag.

Welche Wohnform nun für eine Person in Frage kommt, muss individuell abgeklärt werden. Für viele ist es wünschenswert, eine Form des Wohnens ausserhalb eines Heimes zu finden. Ein Heim kann aber auch ausgezeichnete Betreuung bieten, inklusive Beschäftigung und Förderung.

  • 1

    Tagespflegeheime

    Tagespflegeheime funktionieren ähnlich wie Kindertagesstätten. Hier werden die älteren Menschen den Tag über beschäftigt, gepflegt und gefördert. Dadurch werden die Angehörigen entlastet und können so beispielsweise ihrer Arbeit nachgehen. Die Gäste dieser Tagespflegeheime können so länger ein selbständiges Leben führen und ihr soziales Umfeld aufrechterhalten.

  • 2

    Einzelwohnung mit Betreuung

    Die Einzelwohnung – hier lebt ein Mensch mit Behinderung alleine, mit seiner Partnerin, seinem Partner oder möglicherweise mit seinen Kindern. Die Bewohnerinnen und Bewohner geniessen so ein hohes Mass an Privatsphäre, ohne auf Unterstützung im Alltag durch Fachpersonal verzichten zu müssen. Diese Option ist sinnvoll für Menschen mit einem hohen Grad an Selbständigkeit oder die einen solchen anstreben.

  • 3

    Wohngruppen

    In der Wohngemeinschaft leben Menschen mit Behinderung mit anderen Menschen auf freiwilliger Basis zusammen. Dabei kann die Gruppe nur aus Menschen mit Behinderung bestehen oder auch aus Leuten mit und ohne Behinderung. Die Betreuung in der Wohngemeinschaft findet statt, wenn ambulante Hilfen notwendig sind. Diese Wohnform ist ideal für Menschen, welche einen recht hohen Grad an Selbständigkeit aufweisen, aber eine Einzelwohnung nicht in Frage kommt.


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