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für Menschen mit Behinderung

Die Schweiz braucht sie: die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Es ist die erste internationale Konvention für die Rechte behinderter Menschen. Zwar gelten die Normen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen, doch eine zusätzliche Konvention zugunsten behinderter Menschen war nötig.

UNO-Behindertenkonvention
hellblaue Flagge der UNO vor blauem Hintergrund  (Foto: Jens Goetzke /pixelio.de)
Warum hat die Schweiz die UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung noch nicht unterschrieben?

 

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