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„Europäische Sozialcharta“: erste Schritte zur Ratifizierung?

Die „Europäische Sozialcharta“ definiert die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte – auch diejenigen, die zur Integration behinderter Menschen beitragen. In der Schweiz gibt es einen neuen Anlauf zur Ratifizierung dieser Charta.

„Noch kein Grund zum Jubeln, aber ein Schritt zu Versachlichung der Diskussion“ – mit diesen Worten reagiert Bruno Keel auf den einstimmigen Entscheid des Ständerats von Anfang März: Der Bundesrat soll einen Bericht erarbeiten, welcher die Vereinbarkeit der revidierten „Europäischen Sozialcharta“ (ESC) mit der Schweizerischen Rechtsordnung prüft.

Für Keel, Leiter des Kampagnenteams „Pro Sozialcharta“, Sozialarbeiter und Mitglied der Europarats-Delegation des internationalen Verbandes der Sozialarbeitenden (IFSW), haben damit „Befürworter und Gegner einer Ratifizierung der Sozialcharta zugestimmt, dass in einem Bericht Vor- und Nachteile sowie Auswirkungen dieser Ratifizierung zusammengestellt werden.“

Die „Europäische Sozialcharta“, die 1965 in Kraft trat, gehört wie die „Europäischen Menschenrechtskonvention“ (EMRK) zum Menschenrechtsschutzsystem des Europarates. Die Schweiz hat zwar die EMRK, welche die zivilen, bürgerlich-politischen Menschenrechte festhält, ratifiziert, nicht aber die Sozialcharta.

Diese umfasst 31 Artikel, welche die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte definieren – vom Recht auf Wohnung über das Recht auf unentgeltliche Grundschulbildung für Kinder, das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, auf Mutterschaftsschutz, auf gerechte Arbeit und Gewerkschaftsbildung, das Recht auf Fürsorge und medizinische Grundversorgung bis hin zu einem Diskriminierungsverbot.

Recht auf „Teilhabe am Leben der Gemeinschaft“

Drei Artikel der Sozialcharta befassen sich auch mit den Rechten von Menschen mit Behinderung. Artikel 9 und 10 legen fest, dass alle Personen – „einschliesslich der Behinderten“ – ein Recht auf „geeignete Möglichkeiten der Berufsberatung“ sowie auf „geeignete Möglichkeiten der beruflichen Bildung“ haben. Artikel 15 schliesslich lautet: „Jeder behinderte Mensch hat das Recht auf Eigenständigkeit, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft.“

Um dies zu ermöglichen, so die Sozialcharta weiter, verpflichten sich unterzeichnende Staaten etwa, behinderten Menschen Beratung und Bildung zu ermöglichen, ihren Zugang zur Beschäftigung in der Arbeitwelt zu fördern und ihnen durch Massnahmen den „Zugang zu Beförderungsmitteln, Wohnraum, Freizeitmöglichkeiten und kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen“.

Für Urs Dettling, Leiter Sozialpolitik und Dachorganisation sowie stellvertretender Direktor Pro Infirmis, sind diese drei Artikel der Sozialcharta „für Menschen mit Behinderungen relevant“. Deshalb unterstützt Pro Infirmis die Forderung nach Ratifizierung der Charta: „Wir setzen uns für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und damit für alle Bestrebungen, welche ihre Bedürfnisse aufnehmen und auch eine umfassendere rechtliche Gleichstellung sowie eine Beseitigung von Nachteilen für sie mit sich bringen.“

Sicherung gegen Sozialabbau

Neben Pro Infirmis sind beispielsweise AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz, INSOS Schweiz, pro audito schweiz, Pro Mente Sana, die Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind, der Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, der Schweizerische Gehörlosensportverband, die Vereinigung Cerebral Schweiz und das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Mitglieder des Unterstützungskomitees von „Pro Sozialcharta“, gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Menschrechts- und Friedensorganisationen sowie sozial tätigen Organisationen.

Treibende Kraft der Initiative ist „AvenirSocial“, der Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit in der Schweiz. „AvenirSocial“ hat im letzen Jahr die Kampagne „Pro Sozialcharta“ initiiert, für Bruno Keel, Leiter des Kampagnenteams ist die zentrale Motivation dabei, „dass vor allem die sozial Schwachen, die meistens auch von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, eine Chance haben, sich über das Bundesgericht hinaus an ein internationales Gremium zu wenden. Zudem ist die Sozialcharta eine Sicherung gegen Sozialabbau.“

Angst vor einem starken Sozialstaat

Doch das Ziel wird nicht leicht zu erreichen sein. Denn schon seit mehr als 30 Jahren gibt es in der Schweiz Vorstösse in diese Richtung. Zwar hat der Bundesrat 1976 befürwortet, dass die Schweiz die Sozialcharta ratifiziert. Doch obwohl mittlerweile 43 der 47 Europarats-Staaten dies getan haben, fand sich im Schweizer Parlament trotz mehrer Vorstösse bisher keine Mehrheit dafür.

Weshalb? „Der Hauptgrund war die Angst vor einem Ausbau des Sozialstaates, vor allem der Sozialversicherungen“, sagt Bruno Keel, Leiter des Kampagnenteams „Pro Sozialcharta“: „Deshalb haben wir auch in unserer aktuellen Kampagne gesagt: Wir wollen keinen Ausbau und sind sogar bereit, den Artikel, der die Sozialversicherungen betrifft, herauszunehmen.“

Denn um die Sozialcharta zu ratifizieren, muss ein Land nicht alle 31 Artikel für sich als bindend erklären, sondern nur eine bestimmte Minimalanzahl. Diese Minimalbedingungen, so hat ein Gutachten im Auftrag von AvenirSocial ergeben, könnte die Schweiz bereits heute erfüllen.

Bürgerliches Lager in Bewegung

Ob der Bericht, den der Bundesrat nun im Auftrag des Ständerats erarbeitet, zum selben Schluss kommt, wird sich bis Ende Jahr zeigen. „Er soll Ende 2010 fertig sein“, sagt Bruno Keel. Dann folge der nächste Schritt – entweder arbeitet Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mit Unterstützung einer Mehrheit des Bundesrates eine Botschaft aus oder es wird mit einer Motion verlangt, dass das Parlament eine Ratifizierungsvorlage ausarbeitet.

Keel gibt sich vorsichtig optimistisch: „Immerhin ist jetzt ein bisschen Bewegung ins Lager der Bürgerlichen gekommen, gerade bei CVP und BDP, wo es mehr Zustimmung gibt als früher. Im Ständerat könnte es für eine Mehrheit reichen, im Nationalrat wird es schwieriger, weil dort die SVP mehr Macht hat.“

Eine Ratifizierung der Sozialcharta würde laut Urs Dettling, Leiter Sozialpolitik und Dachorganisation sowie stellvertretender Direktor Pro Infirmis, nicht dazu führen, dass Schweizer Gesetze im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung verändert werden müssten.

"Ein wichtiger Mosaikstein"

„Aber mit der Sozialcharta hätten wir ein weiteres Legitimationspapier in der Hand, das uns hilft, unsere Forderungen in der innerstaatlichen Rechtssetzung durchzusetzen: Artikel 15 verlangt die soziale Eingliederung von Behinderten und ihre Teilhabe am Leben der Gemeinschaft und damit einerseits eine Nicht-Diskriminierung und andererseits auch Bestimmungen, welche ihre Situation verbessern“, sagt Dettling, der die Charta als „wichtigen Mosaikstein“ bewertet.

„Die Schweiz ist Teil von Europa und Mitglied des Europarates, deshalb ist es wichtig, dass sie die europäischen Standards mitträgt. Ausserdem könnte die Sozialcharta zu einem weiteren Fundamentstein für eine Schweizer Behindertenpolitik werden, die es ja heute noch nicht gibt.“


Text: Bettina Büsser

Fotos: AvenirSocial, flickr

 

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