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Unfall mit umgebautem Auto! Was Sie wissen sollten

Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkung ein umgebautes oder angepasstes Fahrzeug nutzen, müssen im Falle eines Unfalls auf Besonderheiten achten. Hier ein paar Tipps für den Ernstfall.

Foto eines zerbeulten Autos. | © pixabay

Autounfälle können viel Papierkram nach sich ziehen. (pixabay)

Langsam, aber stetig wächst die Zahl der mobilitätseingeschränkten Menschen, die ein angepasstes Auto ihr Eigen nennen – unabhängig davon, ob sie es selbst fahren oder sich darin fahren lassen. In der Regel sind deren Fahrzeuge mit behindertengerechten Anpassungen versehen und diese stellen einen Mehrwert beim Fahrzeug dar, der nicht automatisch versichert ist.

Wenn Ihnen Ihr Kostenträger ein Fahrzeug samt Umbauten bewilligt hat, ist das erfreulich. Ein Unfall dagegen ist in jedem Fall ärgerlich. Handelt es sich dabei um ein umgerüstetes Fahrzeug, muss sich die Besitzerin bzw. der Besitzer allerdings unter Umständen auf eine aufwendigere Abwicklung gefasst machen – vor allem, wenn die Umbauten durch den Unfall ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Eines vorweg: Grundsätzlich empfiehlt es sich, entsprechende schriftliche Informationen bei sich mitzuführen, wenn Sie eine Einschränkung beziehungsweise Erkrankung haben, über die Einsatzkräfte und ärztliches Fachpersonal Bescheid wissen müssen – wie etwa zu ansteckenden Krankheiten oder zu sonstigen Besonderheiten z.B. zur Kommunikation.

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Behindertengerechte Anpassungen der Versicherung melden

Ausserdem ist eine versicherungstechnische Frage dringend mit dem Abschluss der Umrüstung zu erledigen. «Denn Fahrzeugumbauten sind nicht automatisch bei Ihrer Kfz-Versicherung mitversichert», sagt Udo Späker von KADOMO, ein Fahrzeugumrüster. «Bei der Versicherung eines behindertengerechten Fahrzeugs ist zu beachten, dass durch die Umrüstung des Autos ein Mehrwert entstanden ist.»

Deshalb sind Sie als Inhaber des umgerüsteten Fahrzeuges verpflichtet, Ihrer Kfz-Versicherung den Mehrwert durch die Umbauten mitzuteilen, damit die Umrüstungen mitversichert werden. Eventuell erhöht sich dadurch Ihr Beitragssatz erheblich, aber «einige Versicherungen versichern Fahrzeugumrüstungen bis zu einer gewissen Summe ohne Mehrkosten mit», sagt Späker.

Als Betroffener mit Körperbehinderung nutzt Späker neben seinem Rollstuhl ebenfalls ein umgebautes Auto und ist somit auch persönlich mit der Thematik vertraut. 

Nach Unfall: Zur Werkstatt oder zum Umrüster?

Geschieht Ihnen ein Unfall mit Ihrem umgebauten Auto, bei dem – hoffentlich – keine Personen verletzt wurden, sollte an der Unfallstelle nichts anderes als bei einem gewöhnlichen Auto vorgegangen werden. Sprich: Rufen Sie die Polizei, dokumentieren Sie den Schaden und tauschen Sie die Versicherungsdaten aus.

Dann aber gilt es nun, die Schadensbehebung möglichst reibungslos abzuwickeln. Bei Bagatellsachen wie einem zerkratzten Kotflügel oder einer verbeulten Stossstange können Sie Ihr Fahrzeug – solange es noch verkehrstauglich ist – selbst zur Werkstatt Ihrer Wahl fahren (lassen) und dort zur Reparatur abgeben. Ist dabei ein Fahrzeugumbau beschädigt worden, übergeben Sie Ihren Wagen (nach der normalen Reparatur) dem Umrüster.

Foto eines kaputten Autos. | © pixabay Je nach Ausstattung reicht ein Besuch bei der Autogarage nicht für die Reparaturen aus. (pixabay)

Umrüster soll bei der Begutachtung dabei sein

Wohin soll der Unfallwagen aber nach einem grösseren Unfall – zum Fahrzeugumrüster oder zur Kfz-Werkstatt? Für KADOMO ist die Situation klar: «Hier empfehlen wir unseren Kunden immer, das Auto zu uns schleppen zu lassen, damit wir auch bei der Beurteilung durch den Sachverständigen anwesend sind und auf die eventuellen Unfallfolgen für die Fahrzeuganpassungen hinweisen können.»  

Ist die Begutachtung abgeschlossen, geht es an die Instandsetzung. Auch hier ist die Aufgabenverteilung relativ eindeutig: Generell kümmert sich die Kfz-Werkstatt um den Wagen und der Umrüster um die beschädigten Fahrzeuganpassungen, sagt Späker. «Die komplette Instandsetzung wird in der Regel vom Umrüster organisiert, damit der behinderte Kunde sich erholen kann», sagt der EnableMe-Fachexperte für Fahrzeuganpassungen.

Rundumcheck der Fahrzeuganpassungen anzuraten

«Darüber hinaus raten wir den Kunden und Versicherungen generell, den Umbau nach einem grösseren Unfall komplett prüfen zu lassen, um Spätfolgen, Ausfälle und besonders eventuelle Reparaturkosten so gering wie möglich zu halten», so Späker weiter.  

Solange der Unfallswagen repariert wird, kann bei Bedarf ein angepasstes Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden – solange dieses wirklich benötigt wird und es kein «Megaumbau» ist, wie Späker sagt. «Alternativ haben wir immer eine Transportlösung verfügbar. Allerdings muss man manchmal auch Kunden vor sich selber schützen, damit sie zur Ruhe kommen», sagt der gelernte Industriefachwirt mit einem Lächeln.

Versicherungstechnische Abwicklung wie üblich

Bezüglich der versicherungstechnischen Abwicklung gibt es im Grunde keinerlei Unterschiede zu nichtbehinderten Fahrzeugführerin bzw. -führer. War der Unfall Ihre Schuld, wird bei Vollkasko grundsätzlich der gesamte Schaden – auch der Ihrer behindertengerechten Anpassungen – von Ihrer Kfz-Versicherung übernommen. Andernfalls ist die Versicherung Ihres Unfallpartners zuständig.

Für eingeschränkte wie nicht-eingeschränkte Personen am Steuer gilt natürlich nach wie vor: Am besten wäre gar kein Unfall. Aber mit diesen Tipps sollten Sie für den nächsten Ernstfall gerüstet sein. Ihnen wünschen wir eine gute Fahrt!


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