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MEDAS in der Kritik

"Es entsteht der Eindruck von Parteilichkeit", so das Rechtsgutachten (Richter/pixelio)

Die Medizinischen Abklärungsstellen MEDAS in der Schweiz stehen in der Kritik. Gemäss einem Rechtsgutachten erhält jemand, der hierzulande eine IV-Rente beantragt, kein faires Verfahren. BSV und MEDAS weisen die Kritik zurück.

Es sind happige Vorwürfe, welche der renommierte Strafrechtsprofessor Jörg Paul Müller äussert. Wer in der Schweiz eine IV-Rente beantrage, erhalte kein faires Verfahren.

„Die gegenwärtige Ausgestaltung des Verfahrens genügt dem Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK nicht“, erklärt Müller, em. Ordinarius für Staatsrecht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bern und ehemaliger nebenamtlicher Bundesrichter, der zusammen mit Rechtsanwalt Johannes Reich im Auftrag des Zürcher Rechtsanwalts Philip Stolkin ein Rechtsgutachten verfasst hat.

Schwerwiegende Zweifel an Unabhängigkeit

Das Informationsmagazin „10vor10“ machte das Rechtsgutachten in seiner Sendung vom 9. März einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Vorgelegt haben Müller und Reich das Rechtsgutachten bereits am 11. Februar. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die 18 Medizinischen Abklärungsstellen MEDAS in der Schweiz. Müller moniert, dass hinsichtlich deren der Unabhängigkeit gegenüber der Verwaltung schwerwiegende objektive Zweifel bestehen würden.

Hier einige der brisanten Aussagen:

„Generiert ein Gutachter einen Grossteil oder sogar sein ganzes Einkommen aus Aufträgen einer Verfahrenspartei, besteht nach allgemeiner Lebenserfahrung die zumindest abstrakte Gefahr, dass die gutachterliche Wertung in Zweifelsfällen in der Sorge um die eigene berufliche Situation (…) beeinflusst wird.“ Weiter: „Damit entsteht der Anschein von Parteilichkeit.“

„Vielmehr stehen die MEDAS zu einer Partei im Rechtsmittelverfahren direkt (Bundesamt für Sozialversicherungen) und zu einer Partei im Verwaltungsverfahren und im Rechtsmittelverfahren (IV-Stellen) in einem besonderen Nahe- und Abhängigkeitsverhältnis.

Unterstellt man aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung, dass die MEDAS aus Personen zusammengesetzt sind, welche ihr Verhalten auch an Gesetzen wirtschaftlicher Rationalität ausrichten, bestehen nach Meinung der Gutachter schwerwiegende objektive Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ärztlicher Untersuchungen zur Beurteilung von Leistungsansprüchen durch MEDAS.“

"Schwerwiegende objektive Zweifel an Unabhängigkeit"

Diese Situation sollte gemäss den Gutachtern „durch eine verstärkte prozessuale Stellung der potenziellen Leistungsempfängern kompensiert werden.“ Die Wirklichkeit zeige allerdings hier, dass diese Personen regelmässig der Verwaltung nicht gleichberechtigt zu begegnen vermögen. „Es ist ihnen in der Praxis oft nur unzureichend möglich, ihren von den eingesetzten Gutachtern abweichenden Standpunkt in ausreichender Weise darzulegen. Dies ist rechtsstaatlich bedenklich.“

Abschliessend halten die Gutachter fest, dass zur Herstellung echter prozessualer Chancengleichzeit im gerichtlichen Verfahren zu Gunsten derjenigen Person, die Leistungsansprüche stellt, keine genügenden kompensatorischen Behelfe bestehen.

Die Frage stellt sich: Wie unabhängig können Gutachten in Anbetracht von wirtschaftlicher Abhängigkeit erstellt werden (Hautumm/pixelio)

Wirtschaftliche Abhängigkeit

Das Gutachten ist äusserst brisant, denn die Auftragslage der MEDAS ist klar. Zwar erstellen sie ihre Gutachten auch für Kranken- oder Unfallversicherungen oder Pensionskassen, einzelne MEDAS erhalten ihre Aufträge aber zum grössten Teil von IV-Stellen.

So soll die grösste der privaten Gutachter-Firmen, die ABI in Basel, 2009 über 80 Prozent ihrer Gutachten für kantonale IV-Stellen vorgenommen haben, wie dem „10vor10“-Bericht zu entnehmen ist. Die MEDAS Zentralschweiz ist den Angaben zufolge zu über 90 Prozent von den IV-Aufträgen abhängig.

Kein neuer Vorwurf

Dass bei dieser wirtschaftlichen Abhängigkeit der Gutachter die Unabhängigkeit der Abklärungsstellen angezweifelt wird, liegt auf der Hand - und ist auch nicht neu. In einem Vortrag zum 25-Jahr-Jubiläum der MEDAS St. Gallen im Jahre 2004 schilderte Dr. med. Constantin Schuler die Anfangszeiten der Abklärungsstelle und sagte:

„…Auch die politische Seite fand Gründe, den neuen Abklärungsstellen zu misstrauen. So wurde immer wieder der absurde Vorwurf erhoben, als von der Versicherung angestellte und bezahlte Mediziner könnten wir gar nicht anders als für unsere Auftraggeber und gegen die Versicherten entscheiden.“

BSV weist Kritik zurück

Tatsache ist, dass das Bundesgericht heute in 9 von 10 Fällen zugunsten der IV-Stelle entscheidet, wie das Bundesamt für Sozialversicherung angibt. Dessen Direktor Yves Rossier weist aber die Kritik an der mangelnden Unabhängigkeit der MEDAS zurück.

Gegenüber „10vor10“ erklärte er, er habe die Buchhaltung der MEDAS nicht persönlich überprüft, es sei ihm aber auch nicht wichtig: „Denn wir haben zwar Qualitätskriterien, aber wir stellen keine inhaltlichen Kriterien zu den Gutachten – wir wissen nicht, wie die Gutachter entscheiden. Die Gerichte wissen es, und sie stützen sich meistens auf diese Gutachten. Das ist für mich ein Qualitätszeichen.“

Fachliche Unabhängigkeit festgeschrieben

Auch die MEDAS selbst betonen ihre Unabhängigkeit und Neutralität. In den zwischen der IV und den MEDAS vertraglich vereinbarten Richtlinien zum Qualitätsmanagement sei die fachliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber ausdrücklich festgeschrieben, heisst es.

Gemäss dieser Vereinbarung erfüllten die für die MEDAS tätigen Ärzte und Ärztinnen ihren gutachterlichen Auftrag unabhängig, in freiem Ermessen, nach bestem Wissen und Gewissen und würden in ihrer Meinungsbildung keinem Einfluss irgendeiner Drittstelle unterliegen.

Text: PG

Fotos: pixelio, BSV

 

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