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Jungen Menschen mit Behinderung einen Ausbildungsplatz anbieten

Die berufliche Ausbildung von Jugendlichen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Ganz besonders, wenn es um die Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung geht.

Foto eines Gemeinschaftsbüros, in dem drei Leute arbeiten. | © unsplash

Von Inklusion profitieren auch Unternehmen. (unsplash)

Die Berufsbildung ermöglicht rund zwei Dritteln der Jugendlichen in der Schweiz nach der Schule den Eintritt ins Berufsleben. Die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsfachschule vermittelt den jungen Berufseinsteigenden eine solide berufliche Grundlage. Ihr Unternehmen übernimmt dabei eine wichtige Verantwortung und sichert sich so den Nachwuchs. Sie investieren also in die Zukunft Ihres eigenen Unternehmens und der Branche.

Bildungsangebote als Teil der sozialen Verantwortung

Mit der Vorgabe, genügend Lehrstellen zu schaffen und möglichst allen Jugendlichen eine Berufsbildung zu ermöglichen, nehmen Sie aber auch eine wichtige soziale Verantwortung wahr.

Jugendlichen mit Behinderungen eine Ausbildung und damit die Chance für einen Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, erscheint vor allem vielen KMU sehr aufwändig oder steht gar nicht erst auf der Tagesordnung. Vielfach sind die verantwortlichen Personen aber auch nur nicht ausreichend informiert, welche Möglichkeiten sich bieten.

Positive Erfahrungen überwiegen

Ein Bedarf an zusätzlichen Investitionen oder ein grösseres zeitliches Engagement sind möglich, wenn man Jugendlichen mit einer physischen oder psychischen Behinderung eine Lehrstelle anbietet. Sie sind beeinträchtigt etwa im Hören, Sehen, in der Mobilität, der Lernfähigkeit oder des Verhaltens. Aber Fachleute und engagierte Unternehmen sind sich einig, dass die positiven Erfahrungen überwiegen.

Denn jeder Mensch hat seine ganz besonderen Fähigkeiten. Allfällige Defizite machen die Jugendlichen durch ihr grosses Engagement und ihrer überdurchschnittlichen Leistungsbereitschaft wett. Die soziale Verantwortung und das Engagement Ihres Unternehmens sendet sowohl nach innen wie gegen aussen ein positives Signal und trägt dazu bei, das Image des Unternehmens zu verbessern.

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Ein Mann hält den Daumen hoch. | © pexels

Unternehmen benötigen Bildungsbewilligung

Wer die vielen positiven Faktoren berücksichtigt und sich entschliesst, einem, einer oder mehreren Jugendlichen mit Behinderung eine Ausbildung zu ermöglichen, hat wie alle Lehrbetriebe verschiedene Anforderungen zu erfüllen. So müssen Sie zuerst abklären, in welchem Lehrberuf Sie ausbilden möchten und welchen Ausbildungstyp Sie anbieten wollen. Es stehen rund 250 Lehrberufe und verschiedene Ausbildungstypen (EBA, EFZ, Praktikum) zur Auswahl.

Unabhängig davon, ob die auszubildenden Jugendlichen über eine Behinderung verfügen oder nicht, müssen Betriebe Mindestanforderungen wie Motivation, gut ausgebildete Berufstätige im Lehrbetrieb, Ausbildungskurse für Berufsbildende und geeignete Arbeitsplätze erfüllen, um eine Bildungsbewilligung der kantonalen Bildungsämter zu erhalten.

Barrierefreier Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung

Ausserdem ist es unabdingbar, dass Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung barrierefrei sind, um von den Fähigkeiten, Eigenschaften und Qualitäten von Mitarbeitenden mit Behinderungen profitieren zu können. Barrierefrei bedeutet, dass beinträchtigte Arbeitnehmehmende selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe arbeiten können. Sobald ein Arbeitsplatz für Auszubildende mit einer Behinderung von unüberwindbaren Hindernissen bereinigt ist, können entsprechend qualifizierte Bewerber:innen eine Stelle annehmen. Wenn Sie als Unternehmen Menschen mit Behinderungen beschäftigen wollen, können Sie für den behindertengerechten Ausbau, respektive Umbau, auf die Unterstützung der Invalidenversicherung (IV) zurückgreifen.

Benötigt eine körperlich beinträchtigte auszubildende Person für die Ausübung des Berufes technische Hilfsmittel, damit sie ihre potentiell bestmögliche Leistung abrufen kann, können entsprechende Gesuche ebenfalls bei der IV eingereicht werden. Neben der IV können auch von weiteren Sozialversicherungen Leistungen beansprucht werden.

Zusammenarbeit mit der IV

Ein standardisiertes Vorgehen für Unternehmen, die Jugendlichen mit Behinderung einen Ausbildungsplatz anbieten möchten, gibt es nicht. So individuell die Behinderung und die daraus entstehenden möglichen Einschränkungen, so individuell ist auch das weitere Vorgehen.

Auch hier empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit den kantonalen Stellen der Invalidenversicherung in Verbindung zu setzen, deren zentrales Ziel die berufliche Eingliederung behinderter Personen in den Arbeitsmarkt ist. Die IV bespricht sich mit Ihrem Unternehmen über Vorstellungen, Möglichkeiten sowie über das weitere Vorgehen und informiert Sie über die Unterstützung durch die IV, sei es für die auszubildende Person, oder für Ihr Unternehmen.

Job Coaching für Betriebe und Jugendliche

Dabei arbeiten die IV-Stellen auch mit externen, spezialisierten Unternehmen zusammen, sogenannten Job Coaches, welche die notwendigen Abklärungen vornehmen, die Ausbildungstauglichkeit prüfen und während der Ausbildung sowohl das Unternehmen wie auch die Jugendlichen begleiten und coachen.

Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist ein wichtiges, im Gleichstellungsgesetz stark verankertes Element bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Eine solide Berufsbildung hat das Potential, die Situation für Jugendliche mit einer Behinderung deutlich zu verbessern.


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