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Inklusion – eine Gesellschaft für alle

Inklusion bedeutet Zugehörigkeit. In einer inklusiven Gesellschaft sind alle Menschen willkommen und niemand wird ausgegrenzt. Dies ist aber nur möglich, wenn die Partizipation im Alltag, also in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit möglich ist. Von der Partizipation aller Menschen profitieren alle. Niemand wird ausgegrenzt und ein besseres Miteinander entsteht.

Bilder von unterschiedlichen Menschen. | © Pixabay Inklusion geht von der Einzigartigkeit jedes Menschen aus. (Pixabay)

Mit Inklusion ist die selbstverständliche gesellschaftliche Zugehörigkeit von allen Menschen gemeint. Gerade der Umgang mit den schwächsten Mitgliedern einer Gesellschaft, wie Kindern, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten ist der Gradmesser einer inklusiven Gesellschaft.

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Inklusion vs. Integration

Im Gegensatz zum Konzept der Integration, das noch immer von einem Zweiklassensystem ausgeht, geht die Inklusion von der Einzigartigkeit jedes Menschen aus. Das heisst, jeder Mensch wird in seiner Individualität und mit seinen besonderen Fähigkeiten, sprachlich-kulturellen Hintergründen oder sozialer Herkunft akzeptiert und als Erweiterung der Gesellschaft wahrgenommen. Normalität wird nicht vorausgesetzt. Vielmehr ist Diversität normal, das Vorhandensein von Unterschieden.

Auf die Stärken und Fähigkeiten setzen

Inklusion kann allerdings nur im Alltag gelebt werden. Also in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit, im öffentlichen Verkehr und in öffentlichen Räumen. Gerade in der Arbeitswelt ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Inklusion, dass auf die Stärken von Menschen gesetzt wird und auf die wirkungsvolle Nutzung ihrer Fähigkeiten. Dies gilt im Besonderen für Menschen mit vermeintlichen Einschränkungen, wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten.

Die defizitorientierte Sichtweise auf Menschen, vor allem auf Menschen mit Handicap, ist hingegen destruktiv. Oftmals wird deshalb von «Ability Management» gesprochen. Dies ist jedoch kein neuartiges Managementmodell, sondern lediglich eine andere Haltung gegenüber Menschen – ein erfolgsorientiertes Führungsverhalten auf allen Stufen.

Inklusion als Menschenrecht

Darüber hinaus ist in der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf Inklusion festgeschrieben. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben. Auch die Schweiz.


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