Ergänzungsleistungen – ein wichtiger Pfeiler der Existenzsicherung

- Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen (Foto: *the get up kid* / flickr.com)
Die Ergänzungsleistungen EL wurden 1966 eingeführt und waren ursprünglich nur als Übergangslösung gedacht. Heute nehmen die Ergänzungsleistungen eine wichtige Stellung zwischen der klassischen Sozialversicherung mit AHV und IV und der öffentlichen Sozialhilfe ein. Im Jahr 2008 sind die Ausgaben für Ergänzungsleistungen sprunghaft angestiegen.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Menschen mit Behinderung, Betagte und Hinterlassene sollen also mit den Ergänzungsleistungen über die nötigen Mittel verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. Ohne Ergänzungsleistungen zur AHV/IV würde das Drei-Säulen-Prinzip der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge daran kranken, dass es nur den Besserverdienenden Existenzsicherung gewährleisten würde.
Keine Fürsorgeleistung
Entgegen einer häufig geäusserten Meinung handelt es sich bei den Ergänzungsleistungen nicht um Fürsorgeleistungen, sondern um Bedarfs-Leistungen, auf die auch ein rechtlicher Anspruch besteht. Dafür müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, zum einen persönliche, zum andern wirtschaftliche.
Namentlich muss ein Anspruch auf eine Grundleistung der AHV oder IV bestehen und Antragstellende müssen ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Wirtschaftlich muss ein Ausgabenüberschuss bestehen - die gesetzlich anerkannten Ausgaben müssen also die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Bei den jährlichen Ergänzungsleistungen, welche monatlich ausgerichtet werden, wird unterschieden zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die in einem Heim wohnen. Welche Ausgaben anerkannt werden, lesen Sie hier.
Ausländerinnen und Ausländer müssen während mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben, damit sie Ergänzungsleistungen beanspruchen können. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA (Norwegen, Island und Liechtenstein).
Zusätzliche Vergütungen
Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen können sich Personen mit einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen weitere Kosten vergüten lassen. Das Anrecht auf die Vergütung besteht aber nur dann, wenn sie nicht bereits durch eine Versicherung wie Krankenkasse, Unfall-, Haftpflicht- oder IV usw. gedeckt sind.
- zahnärztliche Behandlung (einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung)
- Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen
- Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät
- Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
- Kosten für Hilfsmittel
- Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und Franchise) bis zum Betrag von jährlich 1000 Franken
- ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
Die Kantone erlassen die näheren Bestimmungen zu den Krankheitskosten, die vergütet werden können. Wenn keine jährlichen Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden, ist die Rückerstattung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die Ergänzungsleistungen trotzdem möglich, wenn nur wegen dieser Kosten die Ausgaben die Einnahmen überschreiten.
Für die Krankheits- und Behinderungskosten können pro Jahr zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen höchstens folgende Beträge vergütet werden:
- Alleinstehende Fr. 25 000.—
- Ehepaare Fr. 50 000.—
- Heimbewohner Fr. 6 000.—
Die Kantone können jedoch höhere Beträge vorsehen
Für zu Hause wohnende Personen mit einem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV oder der Unfallversicherung erhöht sich der Betrag auf 90’000 Franken bei schwerer – resp. 60’000 Franken bei mittelschwerer – Hilflosigkeit, soweit die Kosten für Pflege und Betreuung durch die Hilflosenentschädigung nicht gedeckt sind.

- EL-Bezüger müssen keine Radio- und TV-Gebühren bezahlen (Foto: Joujou / pixelio.de)
Sprunghafter Anstieg der Ergänzungsleistungen
2008 sind die Ausgaben für Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sprunghaft angestiegen. Sie beliefen sich auf nicht weniger als 3,7 Milliarden Franken. Gemäss einer Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV entspricht dies im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 13,4 Prozent, der stärksten Zunahme seit 1992.
Das BSV erklärt diese Entwicklung vor allem damit, dass die Begrenzung der Ergänzungs-leistungen bei einem Heimaufenthalt aufgehoben worden ist. Die Zahl der EL-Bezüger nahm zwar auch zu, das Ausmass war mit 2,7 Prozent aber deutlich geringer.
Rein auf die Ergänzungsleistungen zur IV bezogen war der Anstieg mit 3,7 Prozent etwas höher. Bei der IV erhielten gut 100'000 Personen Ergänzungsleistungen, bei der AHV waren es 160'000 Personen. Im Verhältnis sind IV-Bezüger damit weit häufiger auf Ergänzungsleistungen angewiesen als AHV-Rentner.
Hohe Betreuungskosten
Die Höhe der monatlichen Ergänzungsleistungen hängt laut dem BSV am stärksten von der Wohnsituation ab. Während ein Bezüger, der zu Hause wohnt, knapp 900 Franken erhält, liegt der Betrag für Heimbewohner dreimal höher, weil dort auch höhere Kosten anfallen. Als Folge der aufgehobenen Begrenzung für Heimaufenthalte stieg dieser Betrag verglichen mit 2007 um fast 22 Prozent. Insgesamt bezog die aller Hälfte aller Heimbewohner – fast 64'000 Menschen – 2008 Ergänzungsleistungen.
Radio- und TV-Gebühren
Bezügerinnen und Bezüger von jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind ausserdem von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit. Nach Angaben der SRG SSR idée suisse haben davon Ende 2007 gut 170'000 Haushalte profitiert, bis Ende 2014 erwartet die SRG ein Anwachsen dieser Zahl auf fast 260'000.
AHV-Ausgleichskassen klären ab
Über die Festsetzung und Ausrichtung der Ergänzungsleistungen entscheiden mit Ausnahme der Kantone Zürich, Basel-Stadt und Genf die Kantone. Sie haben in der Regel ihre AHV-Ausgleichskassen mit dieser Aufgabe betraut. Fürsorgebehörden dürfen diese Funktion von Gesetzes wegen nicht übernehmen. Der Bund hat die Oberaufsicht und sorgt dafür, dass seine Subventionsmittel richtig eingesetzt werden.
Text: PG - 12/2009
Fotos: pixelio, flickr
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