wieviel Zeit hat man wenn die schwerbehinderung herab gestuft werden soll nach Widerspruch und Akten

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Mein GdB soll von 50 auf 40 geändert werden. Ich habe Widerspruch fristgerecht eingelegt. Nun habe ich Akteneinsicht erhalten. Ich finde da einige Sachen unberücksichtigt. Nun wüsste ich gern. Wie lange ich nun Zeit habe meinen Widerspruch zu begründen

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  • surfer
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    Hallo Edeltraut,

    Ich glaube, wenn im Bescheid bei der Widersprchsbelehrung/Rechtsmittel usw. keine Frist genannt ist, sind es 4 Wochen.

    LG

    Surfer
  • Danke für die Info. Lg
  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Edeltraut,

    Ich glaube, wenn im Bescheid bei der Widersprchsbelehrung/Rechtsmittel usw. keine Frist genannt ist, sind es 4 Wochen.

    LG

    Surfer


    In der Regel hat man nach dem ersten Bescheid ein Widerspruchsanspruch, in der Regel vier Wochen oder eines Monats (man beachte die Wortwahl).Ist die Frist kürzer, ist es schriftlich mitzuteilen (Rechtsmittelbelehrung). Nach einem Widerspruchsbescheid besteht nur, bei weiteren eigenem (Un-)Rechtsempfinden, der Weg der Klage.

    Gruss
    rollispeedy
    🥺
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