Umsetzung

Optionen
Hallo,
ich habe einen GdB von 60 und körperlich schwere Arbeit die ich z.Zt. unter Schmerzen ausübe.Mein AG hat mind. 100 Mitarbeiter.Ist mein AG verpflichtet mir einen anderen Arbeitslatz,mit weniger körperl. Belastung anzubieten?


Danke
majosu

Antworten

  • Hallo Majosu,

    ein ganz klares „njein“. Arbeitgeber sind generell verpflichtet den Arbeitsplatz für Schwerbehinderte behindertengerecht auszustatten. Dies hängt allerdings davon ab, ob dies dem Arbeitgeber zumutbar ist. Ob dies zumutbar ist, ist von vielen Faktoren abhängig. Wie groß Euer Betrieb ist, welcher organisatorische Aufwand betrieben werden muss und und und...

    Bei Dir scheint es nun so zu sein, dass Du den Arbeitsplatz wechseln musst. Der Arbeitgeber muss alles für ihn „zumutbare“ unternehmen, Dir einen angemessenen Arbeitsplatz zu geben auch wenn er diesen neu schaffen muss und damit organisatorische Umstrukturierungen verbunden sind (§ 81 SGB IX). Er ist dazu aber nicht verpflichtet, wenn dies auf Grund von betrieblichen Umständen für ihn unzumutbar ist (er ist z.B. kurz vor der Insolvenz). Die Anforderungen an Arbeitgeber sind allerdings sehr hoch.

    An Deiner Stelle würde ich:
    1. Kontakt mit Deiner Schwerbehindertenvertretung aufnehmen, die müssen alles wesentliche in Gang setzten. Gibt es keine Scherbehindertenvertretung gehe
    2. zum Betriebsrat. Der müsste dann eigentlich aktiv werden. Kommen die nicht in die Gänge wende Dich
    3. an das für dich zuständige Integrationsamt.

    Unternimm aber auf jeden Fall etwas, denn wenn du die Arbeit, die du bislang gemacht hast, nicht mehr ausüben kannst, ist das eine kritische Situation.

    Und: Vorbab, geh zu deinem Arzt und lass dir ein Attest geben.

    Annette

  • Hallo Annette,

    danke für Deine Antwort.
    1 und 2. habe ich durch.Das Integrationsamt habe ich heute angerufen.Es kommt immer die selbe Antwort.Der Ag soll mich auf einen "freien" Arbeitsplatz umsetzen.Den gibt es aber lt. AG nicht.
    Nun bleibt mir nur abzuwarten,und wohl auch im Sinne meiner Gesundheit mich krank zu melden.

    Danke
    majosu
  • Hallo Majosu,

    da scheinen es sich Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat ein wenig zu einfach zu machen. Der AG MUSS alles ihm mögliche unternehmen, um dir einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen oder deinen jetzigen Arbeitsplatz behindertengerecht einzurichten. Einfach zu behaupten, dass es keinen freien Arbeitsplatz für dich gibt, reicht nicht. Auch nicht von der Schwerbehindertenvertretung. Die MUSS Begründungen einholen und selber Vorschläge machen, welche Arbeit du zukünftig machen könntest und das natürlich in Zusammenarbeit mit dir.

    Hast du mal nachgedacht, ob Hilfsmittel, dir die Arbeit an deinem jetzigen Arbeitsplatz erleichtern könnten. Beim Integrationsfachdienst gibt es Spezialisten, die sich Arbeitsplätze ansehen und Vorschläge machen, wie diese behinderungsgerecht ausgestattet werden können. Finanzielle Hilfen gibt es dafür auch.

    Ich schlage dir vor, noch einmal zu deiner Schwerbehindertenvertretung zu gehen. Sie hat die PFLICHT dir zu helfen und dich zu vertreten und mit dem AG Lösungen zu finden. Weise sie auf §81 SGB IX hin (Recht des Arbeitnehmers auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz) und sage ihr, dass sie gemäß §95 SGB IX die Pflicht hat, sich für dich einzusetzen wozu wurde sie sonst gewählt. Mach ihr den Vorschlag, mit dir zusammen Lösungen zu finden und die dem AG vorzuschlagen. Weise sie darauf hin, dass sie gewählt wurde und dafür etwas tun MUSS und sich nicht nur mit dem Mandat schmücken.

    Gruss
    Annette

  • Hallo Annette

    Behinderungsgerecht wäre mein Arbeitsplatz nur,wenn ich einen großen Teil meiner Arbeit nicht mehr mehr machen müßte.



    Die Schwerbhindertenvertretung hat leider nicht den Schneid,mich richtig zu unterstützen.
    Ich komme da wohl auch nicht weiter wenn ich ihr die Gesetze erkläre.
    Ev. rufe ich morgen nochmal beim IFD an.
    Bisher konnte mir leider keiner helfen.
    Grüße
    majosu
  • Hallo majosu,

    ich habe gesehen, Du bist Krankenschwester.

    leider gibt es viele Schwerbehindertenvertretungen lediglich auf dem Papier, es ist eine Schande! 😡

    Ja, ruf den IFD an, auch der müsste helfen können. Aber dennoch: überlege selber auf welchen Arbeitsplatz man dich setzten könnte oder was du konkret machen könntest bei euch. Dann hast du etwas in der Hand und stehst nicht nur fordernd da sondern zeigst, dass du kreativ und konstruktiv an einer Lösung mitarbeitest.

    Wie sieht es mit Reha aus? So einer Art Verschnaufpause?

    Annette


  • Hallo Annette,

    die Vorschläge,welche Stellen ich besetzen könnte,habe ich vor einem Jahr schon gemacht,als die Diagnose feststand und ich noch keinen GdB hatte.
    Eine Reha könnte ich schon wieder gebrauchen,allerdings war ich erst vor einem Jahr.
    Im Januar werde ich wieder einen Antrag stellen.


    Grüße
    majosu
  • Hallo Majosu,

    wenn Du Integrationsamt und Integrationsfachdienst einschaltest, sollte auch geprüft werden, ob der Einsatz von technischen Arbeitshilfen sinnvoll wäre (Patientenlifter o.ä.). Auch müsste man in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung mit etwas gutem Willen Maßnahmen zur Umstrukturierung ergreifen können, sodass Dir vermehr Arbeiten zugewiesen werden, die Du gut verrichten kannst, während andere Kolleginnen und Kollegen die Arbeiten übernehmen, die Dir nicht mehr gut tun.

    Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg!
    Mubika
  • Hallo,
    danke für Eure Antworten.Ja eigentlich sollte man denken,das in einem KH eine Umsetzung möglich ist.
    Die Kollegen wären sicher nicht begeistert,wenn sie einen Teil meiner Arbeit übernehmen müssten.
    Ich habe nun nächste Woche einen Termin beim IFD.
    Dann sehen wir weiter.

    LG
    majosu
  • Hallo ,

    hatte einen Termin beim IFD.Die Dame hat die Idee das ich im Schreibbüro arbeiten könnte.Jetzt soll die Schwerbehindertenvertretung mal mit der Dame vom IFD telefonieren.
    Ich habe zum ersten Mal das Gefühl nicht alleine dazustehen.

    Morgen wird unsere Mitarbeitervertretung nochmals wg. mir bei der PDL einen Termin haben.
    Und Ihr glaubt mir,wenn wieder nichts bei rum kommt,dann lass ich den IFD den offiziellen Weg gehen.

    Drückt mir die Daumen
    Grüße
    majosu
  • Hallo,


    Das Thema ist für mich leider immer noch aktuell.Ich bin jetzt seit 6 Monaten AU.
    Meine AG hat angeblich weiterhin keinen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich.Auf einem anderen Arbeitsplatz wäre ich arbeitsfähig.Mein AG hat mehrere hundert MA.

    Mitarbeitervertretung sowie Integrationsamt wurden schon ohne Ergebnis eingeschaltet.

    Hat schon jemand seinen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz anwaltlich überprüfen lassen?


    Schöne Ostern!


    majosu


  • Hallo majosu,

    es tut mir sehr leid, zu hören, dass Du immer noch solche Schwierigkeiten hast. Gern werde ich Dein Anliegen an einen unserer Rechtsfachexperten weiterleiten. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort.

    Da man Dir in Deiner Firma ganz offensichtlich nicht helfen will, würde ich an Deiner Stelle auch mal in Ruhe darüber nachdenken, ob sich dieser Kampf wirklich lohnt, oder ob Du vielleicht zu einem Arbeitgeber wechseln solltest, der sich um seine Mitarbeiter sorgt und dem Deine Talente wichtig sind.

    Das ist zwar sicherlich genau das, was Dein jetziger Arbeitgeber sich wünscht. Aber die Frage ist doch, ob eine evtl. Klage das Arbeitsklima noch mehr belastet...

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,

    ja das wäre gut,wenn die Rechtsexperten antworten würden.

    Das es für das Arbeitsklima sehr schlecht ist,ist mir klar.Vor allem da meine Teilzeitstelle nach dem Erziehungsurlaub nur durch einen Formfehler der Ablehnung meines Antrages durch den AG zustande kam.

    Ich arbeite fast 18 Jahre dort und schätze meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt als sehr schlecht ein.Außerdem handelt es sich um einen kirchlichen AG...allein deshalb will ich alles versucht haben.



    LG
    majosu


  • Hallo majosu,

    die Anfrage ist an den Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld!

    Nun, wenn Dir das Arbeitsklima eh zweitrangig ist, würde ich mal die Öffentlichkeit einschalten - kommt für einen kirchlichen AG sicher nicht gut, wenn er (behinderte) Mitarbeiter schlecht behandelt 😉

    Wichtig ist bei einer solchen Aktion dann nur, sachlich korrekt zu bleiben.

    Wünsche Dir alles Gute!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder direkt an mich! 😀

  • Hallo,

    ich brauchte dringend die Antwort der Experten.

    Zudem wird mir jetzt ein Arbeitsplatz der nicht vollstänig leidensgerecht (aber besser als mein alter ist) angeboten.

    Das zieht eine krasse Gehaltseinbusse,einen geänderten Vertrag,sowie eine Änderung der Berufsbezeinung nach sich.

    Sollte man darauf eingehen?


    Grüße
    majosu
  • Sehr geehrtes MyHandicap-Mitlgied,

    ich nehme Bezug auf Ihre Forenanfrage vom 24.04.2011, in welcher Sie um Informationen über den Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz baten.

    Der Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz ist in § 81 Absatz 4 SGB IX geregelt. Hiernach hat ein schwerbehinderter Mensch, der seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine behindertengerechte Beschäftigung, bei der er seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann. Hierbei wird der Arbeitgeber gem. § 81 Absatz 4 Satz 2 SGB IX von der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern unterstützt. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, dem Arbeitnehmer einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu verschaffen, so kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer seinen Anspruch auch klageweise durchsetzen.

    Ein Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz scheitert jedoch dann, wenn dem Arbeitsgeber dies nicht zumutbar ist oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der Arbeitgeber hierdurch verpflichtet werden würde, einen leidensgerechten Arbeitsplatz neu einzurichten oder aber einen solchen durch Entlassung eines anderen Mitarbeiters „freizukündigen“.

    Aufgrund der wenigen Angaben im Sachverhalt können wir uns leider nicht dazu äußern, ob Ihnen tatsächlich ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung zusteht. Wir möchten Sie aber auf Folgendes hinweisen: Im Falle eines Prozesses gegen Ihren Arbeitgeber wären Sie verpflichtet, die Voraussetzungen für diesen Anspruch darzulegen und zu beweisen.

    Auch können wir Ihnen leider keinen abschließenden Rat dahingehend erteilen, ob Sie die Ihnen nun angebotene Stelle von Ihrem Arbeitgeber annehmen sollten oder nicht. Sie sollten mit einem Rechtsanwalt klären, ob Ihnen ein Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung zusteht. Sollte dies der Fall sein, könnten sie möglicherweise anstreben, eine Ihnen günstigere Lösung anzustreben.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Florian Teßmer - Rechtsanwalt
    JANSSEN + MALUGA LEGAL