Sozialhilfe und Spital

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Da es bis jetzt mit der Stellensuche nicht geklappt hat und ich Ende August ausgesteuert werde und im September oder Oktober möglicherweise für lange Zeit im Spital behandelt werden muss, habe ich ein paar Fragen. (Anfragen wegen der Diagnose werden nur per PN beantortet.) IV-Rentenantrag läuft bereits.

Ihr könnt Euch evtl. noch an mein Posting vom gelähmten Arm erinnern, der erst nach einem Stromschlag reaktiviert werden konnte.
Da das nochmals in einer milderen Ausführung plus auch in den Füssen aufgetreten war, hatte ich letzthin einen Termin vom Spital erhalten. Die wollen diverse Tests und dann eine Therapie, die einen stationären Aufenthalt von mindestens einem Monat nötig macht, durchführen. Das Problem dürfte ziemlich sicher auch einen Hauptfaktor für die schon vor 2 Jahren diagnosizierten Schlafstörungen sein.

1.) Da ich erst nach der Aussteuerung ins Spital eingewiesen werde, die Frage, ob die Sozialhilfe mir den Spitalaufenthalt bezahlt, da nicht alles von der Krankenkasse bezahlt wird.

2.) Da die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist und ich eine Familie habe, ob es besser ist, dass ich meine Frau statt meinereiner auf dem Sozialamt anmelden soll.

3.) Stellensuche dürfte mit dem geplanten Spitalaufenthalt wohl auch nutzlos sein. Vorallem, da ja die Dauer unbekannt ist. Wäre "genial", wenn man einen Job kriegen würde und dann diesen wegen dem Spitalaufenthalt wieder verlieren würde. Der Arzt hatte jedoch Bedenken geäussert, dass ich mit meinem Zustand schlecht drei oder mehr Monate in einer Firma durchhalten würde. Was tun?


Antworten

  • MyHandicap User
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    Hallo Shiva

    Ich werde deine Frage gerne an einen unserer Fachexperten weiterleiten. Bitte dich um etwas Geduld.

    Liebe Grüsse
    Michel
  • MyHandicap User
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    Hallo Shiva

    Eventuell hast du diese Nachricht schon von Herrn Schmidt (Rehawork) erhalten. Doch zur Sicherheit leite ich sie dir nochmals weiter:


    Lieber Shiva ich empfehle Dir, Dich sofort beim Sozialamt zu melden. Wenn Du kein Vermögen hast (je nach Kanton 4000 Franken Freibetrag) wird für Deine Familie bezahlt und auch für den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung. Achtung Auto: Das zählt auch als Vermögen, darum lohnt sich eine rasche Anmeldung, um Klarheit zu schaffen, wie das Sozialamt die Sache sieht.

    Falls Du zu den 10 % gehörst, die noch eine Helsana Zusatzversicherung haben (grösste Krankenkasse), dann bist Du auch rechtsschutzversichert. Du könntest dann evt. Einen Anwalt suchen, der Dich in diesem schwierigen Prozess begleitet.

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, müsste dann aber wissen, wo Du wohnst und wie alt Du bist. Herzlicher Gruss und hoffentlich baldige Klärung Deines Gesundheitszustandes Hans Schmidt


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    Liebe Grüsse
    Michel

    P.S. Übrigens - falls du dein Anliegen direkt mit einem Anwalt von Rehawork besprechen möchtest - kannst du das selbstverständlich tun. Du hast ja schon mit Sebastian Lorentz korrespondiert. Er hat den Nickname "slorentz".
  • Danke für die Mitteilung. Eine Rechtschutzversicherung habe ich.

    Habe mit meiner Mutter darüber gesprochen und sie meinte, sollte ich vor der effektiven Aussteuerung noch einen Job finden, soll ich den Spitalaufenthalt abblasen. Sonst würde ich den Job gleich wieder verlieren.

    Betreffend Rehawork habe ich von denen nie ein Mail erhalten.

    Eine Freigrenze von nur CHF 4000.- für ne ganze Familie ist aber gar wenig. Irgendwo hiess es, dass die CHF 4000.- pro Person (CHF 2000.- / Kind) sind. Sonst sind Familien mit Kindern bös benachteiligt gegenüber von Alleinstehenden. Das witere blöde hier ist, dass ich ein eigener Hausteil besitze. Wenn ich den verkaufen müsste, was sicher dauert, und wenn der verkauft wäre, müssten zuerst Hypothek und Pensionskassen rückgezahlt werden, was im Endeffekt zu einer Nullnummer wird. Und wo sollen wir dann wohnen? Die Gemeinde hat keine freien Wohnungen mehr im erlaubten Rahmen.