Rollstuhl-Verladehilfe

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Hallo zusammen,
gibt es irgendwie Möglichkeiten ein Rollstuhlverladesystem, z.B. Ladeboy, über die KK, Pflegekasse, Sozialamt usw. zu bekommen?
Hintergrund ist, dass ich vor 15 Jahren von einem LKW überfahren worden bin und mehrfachbehindert bin (G - aG - H - B, Pflegestufe II). Meine Hüfte ist teilluxiert, aber kurze Strecken bis 50m bewältige ich, auch wenn es schwer ist. Nun ist es aber so, dass ich eine Tochter von 8 Jahren habe und solange es geht mobil sein möchte. Ich habe auch ein behindertengerechtes Auto, was mir sehr dabei hilft Alltagsaufgaben zu meistern. Leider bekomme ich meinen Rollstuhl nicht alleine ins Auto rein noch raus, was die Mobilität wieder einschränkt. Mein Mann hat diese Aufgabe jahrelang übernommen, aber mittlerweile kann er auch nicht mehr so einfach einen 38 kg schweren E-Motion-Rollstuhl heben, da er einen Bandscheibenvorfall hat. Mir wurde gesagt, dass die KK die Kosten nicht übernimmt. Wir selber haben unser finanzielles Budget erschöpft, da alles in Umbaumaßnahmen gesteckt wurde. Ich möchte mit meiner Tochter mobil sein und nicht das unglückliche Gesicht sehen, wenn ich "ich kann nicht mein Schatz" sagen muss. Hat jemand damit Erfahrung, wie ich so etwas trotzdem bekommen könnte?
LG
Nina

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  • MyHandicap User
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    Hallo Nina,

    ich verstehe sehr gut, dass du diese Verladehilfe brauchst.
    Ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter.
    Vielleicht können sie dir einen Rat geben, wie du die Finanzierung einer derartigen Verladehilfe angehen kannst.

    Ich wünsch dir sehr, dass du diese für dich so notwendige Hilfe finanziert bekommst.

    Liebe Grüße von
    Michaela
  • MyHandicap User
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    Hallo,

    leider bin ich kein Experte für derlei Hilfsmittel. Aber da Sie als Pflegebedürftig mit PS II bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse eingestuft sind, haben Sie ein Recht auf Hilfsmittel, welche Ihnen den Alltag erleichtern.

    Bei speziellen Hiflsmitteln, wo ich auch dieses drunter zählen würde halte ich es für sehr wichtig ausführlich mit dem Kostenträger zu kommunizieren. Die Pflegekasse ist hier Ihr Ansprechpartner.

    Mfg
    O. Barth
  • MyHandicap User
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    Liebe Nina, 😛

    ich möchte dich auch herzlich willkommen heißen, denn hier bist du gut aufgehoben.

    Auch ich würde das über die Pflegekasse laufen/beantragen lassen.

    Das Argument dafür mußt du begründen, wie z.B. du hast ein Recht auf selbständige Lebensführung.

    Ich verstehe gar nicht warum du das nicht bekommen sollst, denn es ist ja ein Unfall gewesen.
    Damit holt sich die KK das Geld von der BG=(Berufsgenossenschaft) wieder.

    Es ist ganz klar, das ein pflegender Ehemann nicht immer da ist, und ich würde das an deiner Stelle mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch abklären, und das dann beantragen.

    Nur würde ich dabei nicht erwähnen das du das beantragen möchtest um deinen Mann zu entlasten.
    Die persönliche selbständige Lebensführung muß im Vordergrund stehen!
    Nichts anderes.

    Wenn er sich darauf nicht einlässt, dann hartnäckig bleiben.

    Viel Glück wünscht dir Marianne
  • MyHandicap User
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    Schmusi hat geschrieben:......Ich verstehe gar nicht warum du das nicht bekommen sollst, denn es ist ja ein Unfall gewesen.
    Damit holt sich die KK das Geld von der BG=(Berufsgenossenschaft) wieder...

    Hallo Marianne,

    übersehe ich hier etwas? 🥺

    Ich lese nur von unfall, nichts von einem arbeitsunfall (hinsichtlich der zuständigkeit einer BG).


    lg

    Ilse

  • MyHandicap User
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    Sorry Ilsebill, 😺

    nein nicht du hast dich verlesen, sondern ich..........mmmmmh.

    Stimmt, BG tritt nur bei Arbeitsunfällen ein.

    Ich musste bei der ersten Antwort an einen Bekannten von mir denken, der alles von der gegenseitigen Versicherung bekommt.

    Der hatte einen schweren Unfall, und warum ich da auf die Berufsgenossenschaft kam weiß ich auch nicht...

    Naja, du hast es ja gemerkt...lächelt.

    Trotzdem ist es ein Unfall gewesen, und damit müsste die gegnerische Versicherung aufkommen.
    Von daher kann ich es nicht verstehen, denn mein Bekannter bekommt die besten Rollis und Hilfsmittel was geht.

    Grüsse von Marianne
  • MyHandicap User
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    Guten Abend nina,

    sei uns herzlich willkommen im Forum, - 😉

    Der Träger der den E - Rolli angeschafft hat etc. finanzierte in der Anschaffung auf den laufen auch sonstige Kosten etc. In deinem Fall musst du einfach schauen wer hat den Rolli bezahlt, der kommt auch für die Stromkosten für E - Rolli auf / pro Monat, für Rampen oder Vorladehilfen, Ersatzteile, Reparaturen etc.. Du gehst einfach zu deinem Dr. schilderst deine Situation, dieser stellt ein Rezept für Hilfsmittel / Vorladehilfe aus und das sendest du dem Träger zu der deinen Rolli bezahlt hat.

    Dann wird der Träger sich bei dir melden und du kannst dann deine Ansprüche übermitteln. Lehnt dieser ab, was auch möglich ist, gehst du in den Widerspruch und ich helfe dir dabei , ok. Doch ich denke das gewährt wird, denn zu der Arbeitsmedizin gelten die gleichen Bestimmungen / in der Pflege wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Wirtschaft. Und nun dir alles Gute, es wird, denke positiv. Mfg Lyn 😉
  • MyHandicap User
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    Schmusi hat geschrieben:.....Trotzdem ist es ein Unfall gewesen, und damit müsste die gegnerische Versicherung aufkommen.
    Von daher kann ich es nicht verstehen, denn mein Bekannter bekommt die besten Rollis und Hilfsmittel was geht.

    Liebe Marianne,

    ich will eigentlich nicht darauf „rumreiten“, aber muss doch nochmal meinen senf dazu geben (sorry):

    Ohne auf diesen fall eingehen zu wollen:
    es gibt auch unfälle, bei denen man evtl. auch schuld oder mitschuld haben kann, wo keine gegnerische versicherung aufkommen muss.

    So, jetzt schluss damit!


    Einen wunderschönen urlaub 😛

    wünscht dir

    Ilse

  • MyHandicap User
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    Danke Ilse 😛 .

    Den werde ich haben.

  • Sehr geehrtes Mitglied,

    Krankenkassen sind für Fahrzeugumbauten grundsätzlich nicht zuständig. Eine Möglichkeit wäre eventuell das Sozialamt. Hier kommt es aber darauf an, über welche finanziellen Mittel und über welches Eigentum der Kunde verfügt.

    Eine andere Möglichkeit wäre, den Umbau über Spenden zu finanzieren.

    Wir haben Ihnen ein paar Stiftungen, bei welchen Sie anfragen können, beigefügt.

    Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.


    Freundliche Grüße aus Berlin



    Axel Keip

    Geschäftsführer
    MSG-mobil-sein GmbH
  • Liebe Nina, liebe User,

    leider kann ich die Liste mit den Stiftungen dem Post von Axel Keip nicht anhängen.
    Wer diese Liste als pdf haben möchte, schreibt bitte eine Mail an:
    redaktion(at)myhandicap.de
    Wir lassen euch dann die Liste umgehend per Mail zukommen.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • MyHandicap User
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    Liebe Nina,

    ich habe einen Gebrauchtwagen,
    privat von einer Familie gekauft.

    Die Vorbesitzerin war eine MS-kranke
    Rollstuhlfahrerin, welche einige Zeit
    davor verstorben war.
    In meinem Auto war bereits eine Rollstuhlverladeeinrichtung
    drin, den Rollstuhl habe ich dazubekommen.

    Auf http://www.autoscout24.de/ werden teils auch Fahrzeuge
    mit Rollstuhlverladeeinrichtung angeboten.

    Wenn etwas passendes für Dein Fahrzeug und Deinen Rollstuhl dabei
    ist, kannst Du ja fragen ob Du auch nur die Rollstuhlverladeeinrichttung
    abkaufen kannst, das wäre sicherlich ein bisschen günstiger als eine
    neue.

    Bezahlt habe ich das Auto von dem Zuschuss den mir das Landratsamt
    zu meinem Führerschein gezahlt hat. Diesen habe ich auch erst bekommen,
    als ich mit der Fahrschule schon fertig war und Die Rechnung bezahlt war, also auch nachträglich
    zum Umbau Deines Fahrezugs eine finazielle Unterstützung zu erhalten
    sollte möglich sein.

    Wenn du dich an das Landratsamt wendest, musst Du deutlich zum
    Ausdruck bringen, dass Du die Rollstuhlverladeeinrichtung
    dringend brauchst.
    Begründen kannst Du das damit, dass Du beispielsweise
    keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst oder auch, dass
    Du deine Arbeitsstelle nur mit dem Auto erreichen kannst.
    Auch andere Stellen wie Apotheken, Artzpraxen, Schule oder Freizeitaktivitäten deiner
    Tochter, kulturelle Events etc. können bei der Argumentation angeführt erden.

    Wünsch Dir viel Glück!

    Elen
  • Hallo an alle
    und Danke für Eure netten Willkommensgrüße und Antworten.

    Kurzer Zwischenbericht meinerseits.
    Ich wurde vor 14 Jahren (bin jetzt 32) von einem 30-tonner Lkw überrollt und hatte eine Teilschuld von 10%, da ich mich im Verkehr aufgehalten habe. Gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer habe ich einen lebenslangen Regressanspruch, wenn es um unfallbedingte Behandlungen sowie Pflege geht. Aber Krankenkassen sind für Fahrzeugumbauten grundsätzlich wohl nicht zuständig, auch mein Unfallgegner nicht. Sozialamt hat heute eine Absage erteilt, da ich 100% MdE habe und dies nur bei Integrationsmaßnahmen ins Arbeitsleben nach Einzelfallprüfung gestattet wird. Ich habe mich mit mehreren Leuten ausgetauscht, die einen Ladeboy haben und alle mussten es leider selber zahlen.
    Jetzt habe ich aber eins bei Ebay gefunden. Statt 4500 € neu, würde dies nur 850€ gebraucht kosten. Ich habe heute dem Verkäufer eine nette Mail geschrieben und habe ihm ein Angebot gemacht, dass ich 400 € sofort zahlen kann und den Rest in 3 Raten á 150€ (eine alte Nachbarin hat mir 200 € gespendent, da ich sie sehr lange kenne und sie sich liebevoll zwischendurch um unsere Tochter kümmert, mir kamen die Tränen). Bis ich den bezahlt habe und bekomme, falls kein anderer es kauft, ist der Sommer vorbei, aber somit hätte ich einen für den nächsten. Drück' mir die Daumen, dass es klappt. Danke euch allen
  • *daumendrück* 😉