Hilfe zur Kfz-Beihilfe

Hallo,

ich habe seit 1989 eine anerkannte Schwerbehinderung von 50% als Wehrdienstbeschädigung. Nun habe ich seit 2 Jahren wieder einen Job und wollte nun, da mein altes Auto nicht mehr über den TÜV kommt eine Kfz-Beihilfe beantragen. Das Landesamt für Soziale Doienste hat dieses abgelehnt mit der Begründung, das aufgrund meiner Behinderung keine Beihilfe erfüllt werden kann und ich doch mit dem Bus fahren soll. Das Problem ist, das ich bis morgens um 3 Uhr arbeiten muss und dann kein Bus mehr fährt. Weiterhin verdiene ich nun das Geld dazu und für mich heisst das, das ich ab 03.2011 nicht mehr arbeiten kann und somit vom Staat leben müsste.
Gibt es da keine andere Möglichkeit? Ich würde das Geld auch als Darlehen innerhalb eines Jahres zurück zahlen wollen.
Ich will weiter arbeiten und die wollen mich nicht lassen. Ist schon komisch finde ich.

Antworten

  • Hallo,

    recht herzlich Willkommen in unserem Forum!

    Bei welcher Behörde hast Du denn den Antrag gestellt (Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger)?

    Desweiteren beschäftigt mich die Frage, ob Du Anspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz hast, wenn bei Dir eine Wehrdienstbeschädigung vorliegt.
  • hallo frank,

    also den antrag habe ich beim landesamt für soziale dienste gestellt, da die vorrangig zu allen anderen behörden vorrangig handeln müssen.
    da die mir die mir mein gehalt voll anrechnen bei der hzl bis auf einen kleinen freibetrag den ich behalten darf, verstehe ich eh nicht das die akzeptieren wollen das ich dann lieber nicht arbeiten gehe und denen dann komplett auf der tasche liege. ich rede hier von knapp 1000 euro die ich dazu verdiene und die dann weg fallen. habe heute versucht ein darlehen zu bekommen um weiter arbeiten zu gehen. aber.... das amt weiss nicht unter was das darlehen dann fallen würde. ich verstehe zumindest zur zeit die welt nicht mehr....
  • Hallo Rentenversicherung oder Amt für Arbeit,zuschuss bis 9500 Euro und übernahme der Hilfsmittell zb Handbedienung,das bis 3Uhr Nachts ist ein gutes Argument.irgent einer wird Dir hier bestimmt noch die passenden Links einstellen.Lg Erich
  • Hallo KlausDieter,

    unter diesem Link: http://www.autoanpassung.de/infothek/finanzielle_hilfen/kraftfahrzeughilfe_verordnung.html findest du eine Menge Informationen. In der Kraftfahrzeughilfeverordnung ist genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen du Zuschüsse bekommst. Danach muss sich dann jeder Kostenträger richten. Ein Kostenträger muss auch prüfen, ob du mit deiner Behinderung in der Lage bist, den ÖPNV zu nutzen.

    Grüße. Fluse
  • Hallo,

    hier ein Infolink zum Thema http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Wir können deine Frage auch gern zu einem Rechtsexperten weiterleiten, wenn du möchtest.

    Viele Grüße,
    Iris
  • Hallo,also wer sit zuständig,Agentur für Arbeit in der ersten 15 Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.Rentenversicherungsträger ab 15 Jahren in einer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.LG Erich
  • danke erstmal für die vielen antworten,

    das mit der rentenversicherung habe ich schon hinter mir.
    die begründen das aufgrund meiner behinderung ein anspruch nicht bestehe und verwaisen auf die öffentlichen verkehrsmittel.
    habe ich einspruch eingelegt und warte seitdem. sind nun knappe 5 monate. das landesamt für soziale dienste, die vor dem arbeitsamt greift, da der unfal bei der bundeswehr war und ich über die kriegsopferfürsorgestelle anteilig geld bekomme. nur die würden riskieren, das wenn ich nicht arbeiten gehe, die 1000 euro hzl zahlen müssten und ich mit meinem hintern zuhause bleiben dürfte. der deutsche rechtsstaat halt.
  • Wie wäre es mal mit einem vernünftigen Anwalt?LG Erich
  • anwalt habe ich schon angerufen
    termin erst in 14 tagen
    das ist einer vom vdk
    der ist nur alle 3 wochen hier bei mir in der nähe
  • so .... etwas neues....
    das amt für soziale dienste hat sich gnädigerweise bereit erklärt.... nach androhung meines rechtsanwaltes...... mir ein kostenloses darlehen zu gewähren.... zurück zu zahlen innerhalb eines jahres..... weiterhin habe ich die drv angeschrieben und warte nun auf deren antwort..... danke für eure zahlreiche hilfe und ich hiffe ich kann auch mal helfen


    gruss
  • Hallo KlausDieter,

    das sind gute Nachrichten!
    Freut mich, dass dir die Tipps geholfen haben.
    Ich drück dir die Daumen, dass alles positiv weitergeht.
    Man darf sich nicht unterkriegen lassen.

    Liebe Grüße von
    Michaela
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