90 Prozent Recht auf aG?

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Ich bin seit meinem 16ten Lebensjahr links oberschenkelamputiert. Bisher hatte ich einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und 70 Prozent. Vor 5 Jahren kam ein Morbus Crohn dazu. Durch zwei maligen Widerspruch habe ich nun einen Ausweis mit Merkzeichen G und 90 Prozent. Eine Bekannte sagte mir, daß ich weiterhin Widerspruch einlegen kann und so auf das Merkzeichen aG bestehen soll,denn das bekommt man bei 90 Prozent. Ist das richtig so?

Antworten

  • Hallo Cicada,
    auf den Merkbuchstaben aG bestehen kannst du gar nicht, sind die Kriterien nicht erfüllt wird der Merkbuchstabe nicht erteilt. Bei dir ist es offenbar so.
    http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_aG.htm

    Heidi
  • Vielen Dank Heidi für die Info.
  • Hallo Cicada!

    Du kannst natürlich Widerspruch einlegen oder beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Schreibe einen Jammerlappen.....alles aufführen wobei du im Alltag Probleme hast.
    Und ich kann immer wieder den Sozialverband Deutschland / VDK empfehlen ins Boot zu holen.
    Geringer Beitrag....sehr kompetente Hilfe.

    Es ist egal welchen GdB du hast. Einen Antrag auf Merkzeichen aG kannst du immer stellen.

    Viel Erfolg.
    LG Heike
  • Hallo,

    du müsstest dem Amt, wo du das aG beantragst klar machen, dass du in deiner Beweglichkeit einem "beidseits Oberschenkelamputierten" gleich zu stellen bist.

    In der aktuellen VdK Zeitung steht ein Artikel, wo eine Frau mit Morbus Crohn sich das aG und den blauen Parkausweis vor Gericht als bisher einzige erstreiten konnte.

    Ich habe auch das aG mir mühsam erkämpft und eine entsprechende Gleichstellung erwirken können, weil mir tatsächlich jeder, der mein Alter hat, beidseits Oberschenkelamputiert ist und mit guten Prothesen versorgt wurde davon läuft. Ich kann mich aufgrund vieler chronischer Erkrankungen nur mit äußerster Mühe außerhalb meines KfZ bewegen. Um das dem Amt glaubhaft zu schildern bedurfte es vieler Atteste, der Hilfe der Schwerbehindertenbeauftragten der Stadt und einem ausführlichen "Jammerlappen", wie mein Tagesalltag im Regelfall ausschaut.

    Jumanji
  • MyHandicap User
    Optionen
    Ich empfehle dir eine "Überprüfung" des Bescheides nach SGB X zu verlangen. Laut den ärzlichen AHP ( jetzt "Versorgungsmedizin-Verordnung"), wonach die Entscheidung gefallen werden muss, wurde ist hier eine "Fehlentscheidung" getroffen.
    Selbst wenn es nur nach Aktenlage entschieden worden ist.
    Bei einem Widerspruchsverfahren, sofern die Frist noch gegeben ist, würde ich dieses mit aufführen.

    Nimm einfach ein "Blankopapier" und stell diesen Antrag so und erkläre dazu, das du zu jederzeit für eine medizinische Begutachtung zu Verfügung stehst, sofern es dir gesundheitlich gut geht.

    - Ein Merkzeichen aG wird einem, sofern die gesundheitlichen Einschränkungen (Gehbehinderung) stimmen, erst ab einem GdB 70 zugesprochen.
    - Ein Merkzeichen G kann bereits ab einem GdB 50 zugesprochen werden.

    Die Merkzeichen sind im Grunde nicht an den GdB gebunden. Wenn ein bestimmter GdB vorhanden ist, kann ein Merkzeichen zusätzlich zugesprochen werden da der Gesundheitszustand und -einschränkung meist dem entspricht.
    z.B. ein Blinder Mensch hat einen GdB 100 aber kein G oder aG , da er nicht Gehbehindert ist, hat aber eventuell andere Merkzeichen z.B. Bl, B, H, oder RF.
    Die Merkzeichen gelten und dienen als zusätzlicher "Nachteilsausgleich" zwecks Teilhabe und nicht als zusätzlicher Nachweis der Schwere der gesundheitlichen Einschränkung. Achja... wir Reden hier vom "Grad der Behinderung" und nicht von Prozenten, Prozente bekommst du im Supermarkt 😃 😆 😃

    gruss
    rollispeedy
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