Forum, Infos & Adressen
für Menschen mit Behinderung

Barrierefreier Umbau und Finanzierung

Ein nachträglich eingebauter Lift (Foto: Siegfried Bellach / pixelio.de)
Ein nachträglich eingebauter Lift erleichtert das Leben aller Mieter eines Mehrfamilienhauses. (Foto: Siegfried Bellach / pixelio.de)

Wohnungen im Nachhinein barrierefrei zu gestalten, kostet zwar mehr als bei einem Neubau. Dennoch rechnet sich so ein Umbau - Nicht nur für Leute mit einem Handicap.

Natürlich wäre es ideal, wenn bei allen Wohnungen schon bei der Planung und dem Bau an die Bedürfnisse behinderter Menschen gedacht würde. So wären die Kosten für Anpassungen geringer und die Bauten könnten optimal genutzt werden. Leider ist dies nicht überall der Fall. 

Umbauen ist teurer

Gemäss der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen machen bei einem Neubau die Kosten für Barrierefreiheit im Mittel nur 1,8 Prozent der Bausumme aus. Dem gegenüber stehen die durchschnittlichen Anpassungskosten bei bestehenden Gebäuden von 3,6 Prozent des Gebäudewertes.

Nutzen für alle

Dabei gilt es zu beachten, dass ein barrierefreier Wohnblock nicht nur behinderten Menschen von Nutzen ist. Gerade weil es bei der jetzigen gesellschaftlichen Entwicklung immer mehr ältere Leute gibt, sind das Investitionen in die Zukunft. Aber auch komfortabler sind solche Gebäude. Breitere Durchgänge sind grundsätzlich angenehmer und einen Lift schätzt man spätesten beim Umzug. Aber auch für die Eigentümer der Immobilien hat es den Vorteil, dass dadurch eine Wertsteigerung des Gebäudes entsteht.

Platz optimal nutzen

Was es bei einem Umbau eines Mehrfamilienhauses zu beachten gibt, erklärt Werner Studer von der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen der Kantone Aargau und Solothurn. „Besondere Aufmerksamkeit soll man der Nasszellen schenken. Hier müssen die begrenzten Möglichkeiten optimal genutzt werden, damit die Wohnung für behinderte Menschen überhaupt bewohnbar wird.“

Weitere heikle Punkte können Türen oder der Balkon sein. Auch in der Küche gilt es das richtige Verhältnis zwischen Unterfahrbarkeit und Stauraum zu finden. „Der Zugang zur Wohnung muss auch den Bedürfnissen entsprechen. So ist gerade in älteren Gebäuden ein Problem, dass der vorhandene Lift samt Liftschacht zu klein gebaut ist um einen Rollstuhl aufzunehmen“, erklärte Studer. Ebenfalls der Parkplatz samt Weg zum Haus muss barrierefrei gestaltet sein. Grundsätzlich gilt es, den vorhandenen Platz optimal zu nutzen.

Finanzierung beim barrierefreien Umbau

Die Invaliden Versicherung (IV) übernimmt die Finanzierung der Umbauten oder Anpassungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Eigentums- oder ein Mietobjekt handelt. Die behinderte Person darf das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Die Höhe der Finanzierung hängt aber auch davon ab,  ob zum Beispiel die betroffene Person in Ausbildung oder Berufstätig ist.

So bekommt eine nicht berufstätige, nicht in Ausbildung befindliche Person nur eine Treppensteighilfe finanziert anstelle einer autonomen Lösung wie ein selbst zu bedienender Treppenlift. Grundsätzlich werden von der IV nur einfache und zweckmässige Hilfsmittel und Umbauten finanziert. Wird beispielsweise ein Treppenlift bewilligt, der Eigentümer oder Mieter möchte aber einen vertikalen Personenlift einbauen, so muss der Differenzbetrag selbständig finanziert werden.

Für Fragen rund um die Finanzierung der Umbauten ist die IV-Stelle des jeweiligen Kantons zuständig. Braucht es aber Informationen zu technischen Problemen, gesetzliche Grundlagen oder Baunormen, so ist die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen die richtige Adresse.

 

Text: HIA - 10/2009

Foto: pixelio.de

 

Balgrist Dow Brainjoin National Suisse

Besucher, die diese Seite gelesen haben, haben auch gelesen:




> Passwort vergessen?

 Registrieren

Website durchsuchen