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Invalidenversicherung: Existenziell und umstritten

Das Logo der AHV/IV (Bild:zvg)
Das Logo der AHV/IV (Bild:zvg)

Die Invalidenversicherung IV ist in den letzten Jahren zum Dauerthema geworden, nicht nur bei Betroffenen,  sondern auch in der Politik und in den Medien. Dabei schaffte es die seit 1960 bestehende Sozialversicherung weniger durch ihre Leistungen als vielmehr durch ihren hohen Verschuldungsgrad und die daraus entstandenen Forderungen in die Schlagzeilen: Eine Bestandesaufnahme.

Die Invalidenversicherung IV geht auf das Jahr 1925 zurück, als das Stimmvolk einem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Alters- und Invalidenversicherung zustimmte. Während die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV 1948 in Kraft trat, dauerte es bei der IV bis 1960. Nicht umsonst wird die IV auch als „Die Schwester der AHV“ betitelt. Ihr Ziel ist es, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage im Falle einer Behinderung zu sichern.. Die Finanzierung erfolgt über die obligatorischen Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Höhe von jeweils 0,7 Lohnprozenten sowie über Beiträge des Bundes. 

 

Milliardenloch 

Diese Finanzierung reicht aber schon lange nicht mehr aus. Auch 2008 musste die IV ein Defizit von 1,3 Milliarden Franken hinnehmen. Ihre Schulden gegenüber der AHV stiegen auf rund 13 Mrd. Franken und mit einem weiteren Anstieg in der Grössenordnung von jeweils 1,5 Milliarden Franken ist auch im laufenden und kommenden Jahr zu rechnen. Mit der 5. IV-Revision wurde aus Sicht des Bundes ein erster Schritt hin zur Sanierung der IV gemacht. Der zweite und dritte Schritt sollen nun folgen – allerdings erneut mit Verzögerung.

Erhöhung der Mehrwertsteuer 

Schritt zwei sieht eine auf sieben Jahre befristete Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent vor. Sie wird allerdings nicht wie geplant am 1. Januar 2010 sondern erst ein Jahr später in Kraft treten. Die eidgenössischen Räte haben der Verschiebung und der entsprechenden Änderung der Abstimmungsvorlage vom 27. September 2009 zugestimmt. Begründet wurde die Verschiebung mit der wirtschaftlichen Lage, die eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zum geplanten Zeitpunkt verhindere. Aus dem gleichen Grund hatte der Bundesrat im Januar bereits den Abstimmungstermin von Mai auf September verschoben.

6. IV-Revision als dritter Schritt zu IV-Sanierung

Der dritte Schritt ist die 6. IV-Revision, die in zwei Etappen während der siebenjährigen Phase der Zusatzfinanzierung umgesetzt werden soll und eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung der Invalidenversicherung zum Ziel hat.

5. IV-Revision: BSV sieht sich bestätigt

Doch zurück zur 5. IV-Revision, die seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist: Diese hatte zwei klare Prioritäten, erstens sollte sie verhindern, dass Betroffene aus dem Arbeitsprozess raus fallen und zweitens sollten Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung finanziell und praktisch unterstützt werden. Bezogen auf die Betroffenen lautete die Grundausrichtung:

  • Möglichst weit gehende Eingliederung in die Arbeitswelt 
  • Prävention durch Erhalt von Arbeitsplätzen behinderter Menschen und/oder Vermittlung passender Stellen für Arbeitnehmer mit Behinderung. 
  • Stärkung behinderter Menschen und Steigerung der Lebensqualität 
  • Vermeiden von unnötigem Rentenbezug

Nach Ansicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV haben sich die Massnahmen im ersten Jahr bewährt. So gingen bei den IV-Stellen insgesamt rund 10'800 Meldungen für die Früherfassung ein. Rund 8'900 Frühinterventions-Massnahmen konnten ergriffen werden. In etwa 1'200 Fällen wurden Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung ergriffen. Zusätzlich gewährte die IV ungefähr 300 Personen Einarbeitungszuschüsse an Arbeitgebende.

Vorbehalte bei Behinderten-Organisationen

Etwas zurückhaltender bei der Bilanzierung sind die sechzig Organisationen der Behinderten-Selbst- und Fachhilfe, die in allen Sprachregionen Meldesammelstellen eingerichtet haben. Viele Meldungen trafen nicht ein, was die Arbeitsgruppe auf verschiedene Faktoren zurückführt. Einerseits waren die IV-Stellen im letzten Jahr wohl vor allem damit beschäftigt, die neuen Instrumente zur beruflichen Wiedereingliederung einzuführen und das dafür notwendige Personal anzustellen. Andererseits sind behinderte Menschen, wenn sie denn Probleme mit der IV hatten, womöglich noch nicht bis zu den Beratungsstellen vorgedrungen. Oft sei zudem kaum eindeutig auszumachen, ob ein Problem auf der IV-Stelle mit der 5. IVG-Revision zu tun habe oder ob andere Hindernisse zu bewältigen seien, schreibt Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik bei AGILE, in einem Beitrag. 

Auch wenn keine harten Fakten auf dem Tisch liegen würden, könnten aber doch gewisse Tendenzen beobachtet werden, so Schaffner weiter. So stellen einige Beratungsstellen fest, dass die Ratsuchenden im Zusammenhang mit der Stellensuche vermehrt Ängste äussern. Ausserdem würden sich Menschen mit gesundheitlichen Schwierigkeiten vielfach nicht mehr bei der zuständigen IV-Stelle melden, aus Angst, dort eine Abfuhr zu erleben.

Kampagne zu Gunsten der Eingliederung in die Arbeitswelt. (Foto: BSV)
Kampagne zu Gunsten der Eingliederung in die Arbeitswelt. (Foto: BSV)

„Eine Stelle – zwei Gewinner“ 

In Bezug auf die Arbeitgeber hat das BSV im Juni 2009 unter dem Titel „Eine Stelle – zwei Gewinner“ eine auf vier Jahre angelegte Informationskampagne gestartet, mit dem Ziel, die Instrumente der 5. IV-Revision breiter bekannt zu machen. Plakate, Inserate und Internet richten sich gezielt an Unternehmen und ihre Personalverantwortlichen und sollen den Wandel der IV zur „Eingliederungsversicherung“ unterstützen und vorantreiben. 

Vernehmlassung zur 6. IV-Revision

Während die genauen Auswirkungen der 5. IV-Revision noch nicht abschliessend zu beurteilen sind hat der Bundesrat bereits die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision eröffnet, womit der dritte und letzte Schritt des Sanierungsplans für die IV eingeleitet wird. 

Die Vernehmlassungsvorlage umfasst drei Elemente, mit denen die IV-Rechnung nachhaltig entlastet werden soll:

  • Aus der 5. IV-Revision sollen die Bemühungen um eine verbesserte Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt verstärkt werden. Neu sollen grundsätzlich auch laufende Renten systematisch darauf überprüft werden, ob die Bezüger ein Potenzial zur Wiedereingliederung haben. Zudem sollen bei bestimmten Schmerzstörungen, bei denen seit der 5. IV-Revision kein Anspruch mehr auf eine Rente besteht, auch schon früher gesprochene Renten gekürzt oder aufgehoben werden, wobei eine Härtefallregelung vorgesehen ist. 
  • Das zweite Element betrifft die Kostenwahrheit bei der IV. Neu soll jeder eingesparte Franken bei der IV auch der IV zugute kommen. Mit der heutigen Regelung, bei der der Bundesbeitrag automatisch den Ausgaben der IV folgt, werden bei 100 eingesparten Franken nur 62 der IV gutgeschrieben. 
  • Das dritte Element mit Spareffekt ist die Förderung des Wettbewerbs bei der Beschaffung von Hilfsmitteln. Der Bundesrat schlägt vor, dass die IV selbst kostengünstig Hilfsmittel beschaffen kann. Beispielsweise soll sie neu die Möglichkeit erhalten, mit öffentlichen Ausschreibungen bei der Beschaffung von Hörgeräten für echten Wettbewerb zwischen den Anbietern zu sorgen. 

Gesamthaft erwartet der Bundesrat von diesen Massnahmen, dass zwischen 2012, dem Jahr der Inkraftsetzung, bis 2018 der Bestand von heute 250'000 Renten um rund fünf Prozent, also auf 12'500, reduziert werden kann. Total wird ab 2018 eine jährliche Ersparnis durch diese Massnahmen von rund 570 Mio. Franken erwartet. 

Assistenzbeitrag zur Förderung selbstbestimmter Lebensführung 

Zur Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit Behinderung soll neu ein Assistenzbeitrag eingeführt werden. Menschen mit einer Behinderung können dadurch selber Personen anstellen, welche ihnen die für die Alltagsbewältigung benötigte Hilfe leisten. Der Assistenzbeitrag soll es Personen ermöglichen, wieder zu Hause statt im Heim zu wohnen, respektive verhindern, dass jemand in ein Heim eintreten muss. Er ist für die IV kostenneutral, weil er gleichzeitig Einsparungen bei der Hilflosenentschädigung ermöglicht. 

Stimmvolk entscheidet Ende September über Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Sanierung der Invalidenversicherung.  (Bild: zvg)
Stimmvolk entscheidet Ende September über Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Sanierung der Invalidenversicherung. (Bild: zvg)

Pro Infirmis: „Unrealistisches Ziel“

Kritik an der Vorstellungen des Bundesrates kommt von Pro Infirmis. Man unterstütze grundsätzlich, dass die IV wieder vermehrt ihrem eigentlichen Grundsatz – Eingliederung vor Rente – nachleben wolle. Beim aktuellen Zustand des Arbeitsmarktes sei dieses Ziel aber unrealistisch. Damit sei die 6. IV-Revision in einem zentralen Punkt zum Scheitern verurteilt, schreibt Pro Infirmis in einer Mitteilung. Und auch die Einführung von IV-Assistenzbeiträgen zieht in dieser Art Kritik nach sich. So begrüssenswert die grundsätzliche Einführung ist, enthält der Vorschlag des Bundesrates aus Sicht von Pro Infirmis grobe Mängel: Das vorliegende Modell sei derart eng und einschränkend auf Personen mit einer körperlichen Behinderung ausgerichtet, dass statt vom gewünschten Schritt in die Autonomie von Diskriminierung gesprochen werden muss. Pro Infirmis fordert, dass Assistenzbeiträge allen behinderten Menschen, unabhängig von der Behinderungsart und unabhängig vom Alter, zugänglich sind.

Für Gesprächsstoff wird im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung in den nächsten Monaten und Jahre noch gesorgt sein. Als nächster Schritt und Basis für das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten, wie sich das Schweizer Stimmvolk am 27. September entscheidet. 

Text: pg

Bilder: zvg

 
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