Bauen und Wohnen
Menschen mit körperlichen Behinderungen brauchen Wohnungen und Häuser, die es Ihnen ermöglichen weitgehend selbständig zu sein.
Barrierefreiheit muss gewährleisten, dass ein Rollstuhlfahrer durch jede Tür kommt und mühelos die behindertengerechte Toilette benutzen kann. Die folgenden Beiträge geben eine Orientierungshilfe.
Gesetz regelt Mindeststandard
Bei einem Bauprozess sind zahlreiche Parteien involviert, Planer und Architekten, Bauherren usw. Sie müssen sich alle frühzeitig mit der Sachlage vertraut machen und die Belange der Behinderten in ihre Pläne und Konzepte einbeziehen. Die Betonung liegt hier auf müssen, denn seit 2004 regelt das Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten auch den Mindeststandard des behindertengerechten Bauens in Bauten mit Publikumsverkehr, Bauten mit Arbeitsplätzen oder Wohnbauten. Diese minimalen Grundrechte gelten für die ganze Schweiz in Ergänzung zu den kantonalen Bauvorschriften. Mit dem BehiG wurde gleichzeitig ein Beschwerde- und Klagerecht für Privatpersonen wie auch Behindertenorganisationen eingeführt. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, der den Betroffenen gegenüber Bauherren und Behörden ein selbstverständlicheres Auftreten ermöglicht.
Kostenlose Beratung durch Fachleute
Für die Beratung und Förderung des behindertengerechten Bauens stehen bei Fragen regionale Fachstellen zur Verfügung, welche die verschiedenen Parteien unterstützen und informieren. Diese Fachstellen werden von Behindertenorganisationen wie Procap oder Pro Infirmis getragen, deren Fachleute Bauvorhaben auf Behindertenfreundlichkeit prüfen und bei Problemen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Für die Koordination sorgt die Schweizerische Fachstelle für das behindertengerechte Bauen. Diese Beratung ist kostenlos. Wichtig ist, dass die Spezialisten möglichst früh bei der Planung von Neu- oder Umbauten beigezogen werden. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse von der Analyse über die Planung bis zur Umsetzung von Projekten im Bereich des behindertengerechten Bauens.
Bauen für alle
Bei der ganzen Thematik sollten sich Bauherren immer vor Augen führen, dass im Mittelpunkt nicht das eigentliche Bauen für Menschen mit einer Behinderung steht, sondern der Fokus sich auf das sogenannte Bauen für alle richten sollte. Gerade im Wohnungbau profitieren Bauträger, wenn sie bei einem Neubau oder einer Totalrenovation die Wohnungen so planen, dass sie auch für Menschen mit einer Behinderung oder ältere Menschen geeignet sind. Weniger Mieterwechsel bedeuten weniger Verwaltungsaufwand und somit weniger Kosten. Bauen für alle heisst, dass keine Speziallösungen gefragt sind, sondern ein allgemeingültiger Standard angewendet wird, der es ermöglicht, dass alle Bauwerke für alle zugänglich und benutzbar sind wenn nicht von Anfang an, dann zumindest nur durch geringe bauliche Massnahmen.
Betreutes Wohnen als Alternative
Durch bauliche Massnahmen lässt sich aber nicht zwingend ein eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden erreichen, da sehr oft auch ein gewisser Grad an Betreuung notwendig ist. Für Menschen mit Behinderung gibt es deshalb zahlreiche verschiedene Wohnformen mit unterschiedlichem Betreuungsgrad. Auch hier ist es das oberste Ziel, den Betroffenen zu ermöglichen, ihr Leben so selbstständig wie möglich zu gestalten.
Text: pg - 09/2007 - MyH
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