Grundanforderungen für Wohn- und öffentlich zugängliche Bauten
Worauf sollten Sie bei dem barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung achten? Grundsätzlich ist immer alles möglich. Es stellt sich aber die Frage, ob ein barrierefreier Umbau im Bestand auch die beste Versorgungslösung für den betroffenen Bauherrn oder Mieter bedeutet. Hier sind neben den finanziellen Kriterien auch die individuellen Ansprüche zu beachten.
Eine vernünftige Bestandsaufnahme sollte somit die Basis aller barrierefreien Umbauten sein. Hier ist die Unterstützung und Erfahrung eines versierten Architekten und/ oder Bauingenieurs gefragt. Diese sollten insbesondere viel Erfahrung im Bereich des barrierefreien Planens und Bauens haben und mit dem Umgang von Sozial- und Versicherungsträgern vertraut sein. Nur dann können individuelle, barrierefreie Lösungen argumentiert, gefördert und sinnvoll umgesetzt erden.
Folgende Punkte sollten vor jeder barrierefreien Planung überprüft werden:
- Die Feststellung der individuellen baulichen Bedürfnisse bezüglich der Behinderung des Betroffenen.
- Eine Prüfung der baukonstruktiven und physikalischen Gegebenheiten durch einen Fachexperten.
- Eine Kostenschätzung und Gegenüberstellung in Bezug auf Umbau- und Neubaumassnahmen.
- Die Berücksichtigung der Zukunftspläne und Entwicklung des Betroffenen in gesundheitlicher, beruflicher und familiärer Hinsicht.
- Die Überprüfung der gesicherten Finanzierung sowie die Zuständigkeitsprüfung von Kostenträgern für eine Bauförderung.
In der Umsetzung sollten barrierefreie Lösungen möglichst integriert und universell sein, vielen dienen und niemanden erneut auf andere Weise behindern. Ein barrierefreier Umbau bedeutet die Beseitigung von Hindernissen, die manche Menschen erst zu Behinderten werden lässt und stellt somit ein allen zugute kommendes Anliegen dar.
In der Schweiz regelt seit Anfangs 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gestützt auf die Norm SN 521 500 (Behindertengerechtes Bauen) das hindernisfreie Bauen in der Schweiz. Es schreibt vor, dass Wohnbauten mit mehr als acht Wohnungen, Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und öffentlich zugängliche Gebäude hindernisfrei erstellt werden müssen.
Was heisst das in der Praxis? Die Bauberatung der Procap listet bei Wohnbauten und öffentlich zugängliche Bauten die unumgänglichen Anforderungen und Empfehlungen aus Norm SN 521 500 mit Leitfaden auf.
In Deutschland werden die Planungsgrundlagen für eine barrierefreie Baumassnahme in den Industrienormen 18024 und 18025 vorgegeben. Dabei beschreibt die DIN 18024 die Planungsgrundlagen für Strassen, Plätze und Wege sowie die öffentlichen Zugänge von Gebäuden. Die DIN 18025 beinhaltet die Planungsgrundlagen des Wohnungsbaus für mobil eingeschränkte oder blinde Menschen.
Im privaten Bereich müssen die Ausführungen den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasst werden. Da die vorgegebenen Normen bezüglich des barrierefreien Bauens für alle Behinderungen und überwiegend für den öffentlichen Bereich entwickelt wurden, sollten diese für den privaten Bereich
überprüft werden. Hier sind individuelle Lösungen gefragt, die von der DIN abweichen können. Der Mensch kann nun mal nicht durch eine Norm definiert werden. Selbst Menschen mit gleicher Behinderung können unterschiedliche Fähigkeiten besitzen.
Achtung: Abweichungen von den Industrienormen müssen unbedingt mit Kostenträgern abgesprochen und von diesen genehmigt werden. Eine Streichung der Kostenübernahme könnte sonst die Folge sein.
Text: Dipl.- Ing. Frank Opper
pg - 09/2007 - MyH
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