Autonom mobil im öffentlichen Verkehr
Menschen mit einer Behinderung haben nicht nur das Bedürfnis, möglichst autonom mobil sein zu können, sie haben auch das Recht dazu. Die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs ist aber weit mehr, nämlich ein wichtiger Schritt hin zur besseren Integration behinderter Menschen in unserer Gesellschaft.
Seit dem 1. Januar 2004 sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) in Kraft. Demnach muss der öffentliche Verkehr bis spätestens im Jahr 2024 den Bedürfnissen der behinderten Reisenden entsprechen. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen bis zu diesem Zeitpunkt ein möglichst lückenloses Netz für eine autonome und spontane Benützung des öffentlichen Verkehrs anzubieten ist.
Verschiedene Behinderungen - verschiedene Bedürfnisse
Dabei muss immer in Betracht gezogen werden, dass verschiedene Behinderungsarten und entsprechend verschiedene Anliegen bestehen. So brauchen Rollstuhlfahrende eine genügend grosse Manövrierfläche sowie stufenfreie Zugänge, für Gehbehinderte müssen Festhaltemöglichkeiten installiert werden, ebenso ist auf die Treppentiefe sowie Zwischenabsätze zu achten, Hörbehinderte müssen mit optischen Informationen geführt werden, während Sehbehinderte auf akustische Informationen und angepasste Schrift- und Zeichengrössen angewiesen sind. Bei der Beschaffung von Billetautomaten sollten ebenfalls verschiedene Kriterien beachtet werden.
Federführung beim Bundesamt für Verkehr
Federführend bei einem Grossteil der zu realisierenden Projekte sind das Bundesamt für Verkehr BAV und die Fachstelle "Behinderte im öffentlichen Verkehr." Sie koordinieren in enger Zusammenarbeit mit den über 200 konzessionierten Transportunternehmen und den Behindertenvertretungen sowohl die Planung als auch die technische und finanzielle Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Sowohl bei der behindertengerechten Anpassung von bestehenden Bauten und Fahrzeugen, aber auch bei der Sicherstellung der Behindertengerechtigkeit bei neuen Fahrzeugen sowie bei Neu- oder Umbauten von Bahnhöfen und Haltestellen hat das BAV die Federführung.
Weiterhin grosser Handlungsbedarf
In den letzten Jahren sind bereits etliche behindertengerechte Lösungen realisiert worden, es besteht aber nach wie vor grosser Handlungsbedarf. Die Entwicklung hin zu einem behindertenfreundlichen ÖV ist von grosser Bedeutung, auch aus demografischen Gründen oder auch für Menschen ohne Behinderung. Da sich das Durchschnittstalter stetig nach oben bewegt, nimmt auch die Zahl mobilitätsbehinderter Menschen zu. Schliesslich steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, nicht mehr so gut gehen zu können wie zum heutigen Zeitpunkt, an einem Augenleiden zu erkranken oder schlicht nicht mehr gut zu hören. Wie angenehm beispielsweise Niederflurbusse sind, merken unter anderem auch Reisende mit ihren schweren Koffern oder Eltern mit dem Kinderwagen.
Text: pg - 09/2007 - MyH
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