Zugänglichkeit Innenstädte: «Generellen Nutzen betonen»

- Bernard Stofer ist bei Procap Leiter des Ressorts Bauen, Wohnen und Verkehr.
Bernard Stofer ist bei Procap Leiter des Ressorts Bauen, Wohnen und Verkehr. Der Architekt blickt auf eine langjährige Erfahrung im behindertengerechten Bauen zurück. Bei der Zugänglichkeit der Schweizer Innenstädte wurde in seinen Augen zwar schon einiges erreicht – der Idealzustand liegt aber noch in weiter Ferne.
Was wurde bisher punkto Zugänglichkeit von Innenstädten und öffentlichen Raum erreicht?
Die Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahre 2004 hat für die Kategorie der öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen einen wesentlichen Impuls gebracht. Die Notwendigkeit der Rollstuhlgerechtigkeit wird allgemein anerkannt. Bei Neubauten sowie auf Strassen, Wegen und Plätzen wird rollstuhlgerechtes Bauen heute weitgehend umgesetzt. Schwierigkeiten gibt es aber immer wieder bei Umbauten, bei der Umsetzung der Anforderungen für sehbehindertengerechtes Bauen und je nach Kanton auch bei Wohnbauten.
Welche Städte können Sie als besonders mustergültig bezeichnen?
Mustergültige Städte gibt es wohl kaum in der Schweiz. Dazu sind schon nur wegen der grossen Zahl von bestehenden Bauten und Anlagen zu viele «Altlasten» vorhanden. Generell kann man sagen, dass die grossen Städte eher besser dastehen als mittlere und kleine. Denn sie gehen in der Regel die Frage der Hindernisfreiheit systematischer und professioneller an. So hat beispielsweise die Stadt und Region Bern in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht: Das Trottoirabsenkungsprogramm steht kurz vor Abschluss, bei Strassen und Plätzen werden nach anfänglichen Fehlern jetzt die Anliegen aller Behinderungsformen berücksichtig. Die Zusammenarbeit in Bern mit den zuständigen Bauberatungsstellen ist institutionalisiert und funktioniert gut. Trotzdem gibt es aber auch in dieser Region immer wieder ungenügende Lösungen. Dies wegen Unkenntnis der Planer, mangelnder Beharrlichkeit der Behörden oder gelegentlich aus Kostengründen. Es gibt in letzter Zeit aber immer mehr vorbildliche Planungsbüros, die mit entsprechenden Erfahrungen Standardsituationen korrekt lösen und sich bei Problemen unaufgefordert an unsere Spezialisten wenden.
Welche öffentlichen Dienstleistungen und Angebote sind für welche Behinderungsarten noch am schwersten zugänglich?
«Designerlösungen» für die Gestaltung des öffentlichen Raumes stehen zurzeit hoch im Kurs. Es sieht manchmal so aus, als möchten sich Städte und Planer an Originalität überbieten. Dabei werden sehr oft Grundregeln des hindernisfreien Bauens missachtet. Leider versucht man häufig erst nachdem ein problematisches Konzept alle institutionellen Hürden zur Genehmigung passiert hat, noch die Hindernisfreiheit «einzubauen». Dies ist aber meist ohne Konzeptänderung nicht mehr möglich und führt zu unbefriedigenden Halblösungen.
Was wird am Häufigsten vergessen?
Ertastbare Niveauunterschiede und Wegmarken als Orientierung für Menschen mit Sehbehinderung existieren leider noch nicht überall. Auch bei den Bodenbelägen stellen wir noch ein Manko fest: In Altstädten werden sehr oft Pflasterungen erstellt oder erneuert. Diese sind, wenn sie nicht minutiös genau geplant und ausgeführt werden, sehr problematisch für Personen mit Gehbehinderungen. Auf Pflasterungen sind zudem für Menschen mit Sehbehinderung keine zuverlässigen Orientierungsmarkierungen möglich. Bei der Erneuerung von Gebäuden wird ausserdem immer noch viel zu oft die Zugänglichkeit vernachlässigt. So ist beispielsweise nur ein Bruchteil aller Restaurants für Personen im Rollstuhl nutzbar, nur wenige Hotels verfügen über genügende Infrastrukturen und viele Amtsstellen sind nur über Stufen erreichbar. In den Altstädten ist die Zugänglichkeit zwar nicht immer einfach zu realisieren, hier vermisse ich aber oft die Kreativität der Architekten, die in andern Situationen, bei der Gestaltung von Prestigeobjekten fast überborden kann.
Sie sind selbst Architekt. Wie überzeugen Sie andere Architekten des öffentlichen Raums davon, rechtzeitig an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung zu denken?
Ich betone einerseits den generellen Nutzen der hindernisfreien Bauweise für alle Menschen. Also für Senioren, Personen mit Kinder- oder Einkaufswagen sowie für solche, die Gepäck oder Lasten tragen und nicht zuletzt für Menschen mit Behinderung. Dann weise ich auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen hin. Gemäss einer Untersuchung könnte unsere Gesellschaft im Jahre 2030 ganze 2.2 Milliarden Franken einsparen, wenn alle älteren Leute ein Jahr später in eine Pflegeinstitution eintreten würden. Dazu braucht es neben Unterstützungsmassnahmen wie Spitex auch entsprechende hindernisfreie Wohnungen. Weiter versuche ich die Architekten bei ihrem Ehrgeiz zu packen, indem ich ihnen sage, dass sie als kreative Menschen das doch umsetzen können sollten. Die Kunst und Herausforderung besteht darin, das klassische Prinzip der Architektur «form follows function» im Sinne des «universal designs» so umzusetzen, dass es allen Menschen dient. Schliesslich weise ich auch immer wieder auf das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung, die Bundesgesetzgebung (BehiG) und die kantonalen Baugesetze hin.
Bei welchen grösseren Städten musste interveniert werden und welche Interventionen stehen noch an?
In allen Gemeinden, nicht nur in den grossen Städten, muss immer wieder interveniert werden, auch in Zukunft. Konkret kenne ich bedeutende Beispiele in Aarau, Zürich, Luzern, Sion, Thun, Bern, Andermatt, Solothurn, Liestal, St. Gallen, um nur einige der wichtigsten zu nennen. Dabei geht es sehr oft um die Gestaltung von Plätzen und Strassen, um Umbauten in historischer Bausubstanz, um Wohnüberbauungen, Stadionbauten, multifunktionale Zentren und weitere Grossprojekte. Aber auch die kleineren Bauvorhaben müssen von den BauberaterInnen systematisch geprüft werden, damit die Hindernisfreiheit nicht auf der Strecke bleibt.
Wie arbeiten die verschiedenen Akteure, die sich für die Zugänglichkeit im öffentlichen Raum einsetzen, zusammen?
Eine zentrale Rolle haben die BauberaterInnen des «Netzwerks behindertengerechtes Bauen» in den Kantonen. Neben Procap sind hier auch Pro Infirmis und die Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen vertreten. Diese sind die regionalen Anlauf- und Koordinationsstellen für Behörden, Organisationen, Betroffene und Planende zu allen Fragen des hindernisfreien Bauens. Sie überprüfen Baugesuche und Planauflagen und ziehen bei Bedarf Spezialisten bei. Procap stellt für das gesamte Netzwerk die Weiterbildung der sicher.
Text und Bild: Adrian Hauser
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