Assistenzbudget
Mehr und mehr Menschen mit erheblichen Behinderungen wollen trotz Hilfebedarf selbstbestimmt leben. Mit dem Assistenzbudget soll ein Mittelweg zwischen professioneller Betreuung (Heime, Spitex etc.) und unbezahlter Familienarbeit geschaffen werden.
Aufgrund der Beschlüsse der 4. IV-Revision führt das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) zusammen mit der Stiftung Assistenz Schweiz und den IV-Stellen seit 1. Januar 2006 den Pilotversuch Assistenzbudget durch.
Pilotversuch Assistenzbudget
Zielgruppe sind Personen mit einer Hilflosenentschädigung der IV, welche dank dem Assistenzbudget ausserhalb eines Heimes leben und ihren Hilfebedarf eigenverantwortlich organisieren wollen. Sie können sich bei Wohnsitz in den Pilotkantonen (BS, SG, VS) bei der IV-Stelle anmelden. BewohnerInnen anderer Kantone steht unter Assistenzbudget.ch eine Warteliste zur Verfügung.
Aufgrund der individuellen Zeiterfassung über die benötigte Hilfe wird ein monatlicher Geldbetrag ermittelt: das "Assistenzbudget". Dieses wird der behinderten Person direkt (oder gegebenenfalls ihrer gesetzlichen Vertretung) ausgezahlt. Mit dem Assistenzbudget können Behinderte in der Rolle des Arbeitgebers selbst ausgesuchte Personen anstellen, die ihnen im Alltag die notwendige Hilfe (Assistenz) leisten: Sie nennt man "Persönlichen AssistentInnen".
Handelndes Subjekt
Die behinderte Person tritt damit aus der herkömmlichen Rolle des fremdbestimmten Objekts der Betreuung heraus. Sie wird zum handelnden Subjekt, welches sein Leben selbstbestimmt führt und die benötigte Hilfe eigenverantwortlich organisiert. Der Pilotversuch dauert zunächst bis Ende 2008. Er wird laufend evaluiert und soll die Grundlagen für den politischen Entscheidungsprozess liefern, ob und in welchem Rahmen ein Assistenzbudget als Alternative zum herkömmlichen Betreuungssystem landesweit eingeführt wird.
Text: Katharina Kanka, Fassis
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