Berufliche Eingliederung: Unterstützung für Arbeitgeber
Die (Re-)Integration von Arbeitnehmern mit einer Behinderung ist das grosse Thema der 6. IV-Revision. Die entsprechenden Bemühungen aus der 5. IV-Revision sollen verstärkt werden. Welche Anreize bestehen für Arbeitgeber, Menschen mit einer Behinderung zu beschäftigen?
16‘800 – diese Zahl sorgt seit Monaten landesweit für Schlagzeilen. Sie entspricht der Anzahl IV-Rentner, die zwischen 2012 und 2018 zurück in den Arbeitsmarkt gebracht werden soll. Damit würde die Zahl der heute 250‘000 Vollrenten um fünf Prozent gesenkt. Die Beurteilung dieses Zieles durch Fachleute und Politiker fällt sehr unterschiedlich aus: Von „ambitiös“ über „illusorisch“ bis „machbar“ sind fast alle Einschätzungen zu vernehmen.
Privatwirtschaft gefordert
Tatsache ist, dass in der Schweiz nur gerade 0,8 Prozent aller Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt von Mitarbeitenden mit einer Beeinträchtigung belegt werden, wie eine Umfrage des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV vor sechs Jahren ergab. Nur acht Prozent aller Betriebe hatten damals mindestens eine Person mit einer Behinderung angestellt. Unabhängig von politischem Druck, Gesetzesrevisionen, Frühinterventionen der IV und dem Willen der Betroffenen, wieder zu arbeiten, wird insbesondere die Privatwirtschaft gefordert sein, sollen die Ziele erfüllt werden können.
Während im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes Bund, Kantone und Gemeinden zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung verpflichtet sind, berufen sich die privaten Arbeitgeber auf ihre Autonomie im Rahmen der Wirtschaftsfreiheit. Konkret: Nur ein wettbewerbsfähiges und produktives Unternehmen mit gut ausgebauten Strukturen kann auch Personen mit einer Behinderung sinnvoll beschäftigen. Wie können diese Arbeitgeber motiviert werden, Menschen mit einer Behinderung im Erwerbsleben eine Chance zu geben, wobei es auch die Verschiedenheit der Unternehmen zwischen Kleinfirma, KMU und Weltkonzern zu berücksichtigen gilt?
Früherkennung und Wiedereingliederung
Die Invalidenversicherung setzt in ihrem Handeln zwei klare Prioritäten. Sie will einerseits verhindern, dass Betroffene überhaupt aus dem Arbeitsprozess rausfallen und andererseits den Arbeitgebern durch finanzielle und praktische Unterstützung bei der Wiedereingliederung beistehen.
IV bezahlt Zuschuss
Während der Anlern- und Einarbeitungszeit kann die IV-Stelle dem Arbeitgeber einen Einarbeitungszuschuss von maximal 180 Tagen ausrichten. Konkret bezahlt der Arbeitgeber wie üblich den Lohn und erhält von der IV einen Zuschuss, in dem sämtliche Beiträge an die Sozialversicherungen eingeschlossen sind. Der administrative Aufwand für das Unternehmen hält sich in Grenzen, da alles über die reguläre Lohnbuchhaltung abgerechnet wird.
Falls die auf Vermittlung der IV eingestellte Person wegen der vorher bestehenden Krankheit erneut arbeitsunfähig wird, kann das Unternehmen eine Entschädigung beantragen und somit sein finanzielles Risiko reduzieren. Die Entschädigung beträgt pro Absenztag der versicherten Person CHF 48.– für Betriebe von 1–50 Personen und CHF 34.– für Betriebe ab 51 Angestellten. Das Anrecht auf Entschädigung besteht während zwei Jahren nach Einstellungsbeginn.

- Gemeinsam mit der IV werden Lösungen erarbeitet. (Foto: Paramedia)
Wichtige Früherfassung
Nicht nur bei der Neueinstellung einer durch die IV vermittelten Person erhalten Arbeitgeber Unterstützung, sondern auch, wenn sich als Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder anderer Probleme bei einem Mitarbeitenden das Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit abzeichnet. Unternehmen, die in einem solchen Fall mit der kantonalen IV-Stelle Kontakt aufnehmen, erhalten Auskünfte zu Versicherungsfragen und Unterstützung mit präventiven Massnahmen, die verhindern sollen, dass die Probleme chronisch werden.
Bei Bedarf wird die betroffene Person durch einen Coach der IV-Stelle betreut. In einem Eingliederungsplan werden die vereinbarten Ziele, die entsprechenden Massnahmen (z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes oder Ausbildungskurse) und die Verantwortlichkeiten zusammen mit allen Beteiligten festgelegt. Der Arbeitgeber erhält eine direkte Ansprechperson bei der IV-Stelle und wird nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen aktiv in den Eingliederungsprozess einbezogen.
Und auch hier sind finanzielle Entschädigungen möglich: Mit dem Ziel einer möglichst raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung können Arbeitgeber folgende u.a. Leistungen beanspruchen:
- Einen Beitrag von bis zu CHF 60.– pro Tag während längstens 230 Tagen.
- Die Arbeitskraft erhält während der Dauer der Integrationsmassnahme ein Taggeld von der IV.
- Bei Lohnfortzahlung direkte Überweisung des Taggelds an den Arbeitgeber.
Der erste Ansprechpartner bei Problemen im Job wegen einer Behinderung ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die kantonale IV-Stelle. Die Experten dort können in den einzelnen Fällen optimal alle möglichen Wege und Mittel aufzeigen, um beruflich wieder festen Boden unter den Füssen zu bekommen.
XtraJobs setzt bei Risiken für Arbeitgeber an
Aber auch die Arbeitgeber sind nicht untätig. Das Projekt XtraJobs ist eine Initiative der Wirtschaft für die Wirtschaft. Dabei werden Arbeitgeber bei der Anstellung von Menschen mit Behinderung unterstützt, um kompetente Mitarbeitende mit wertvollem Know-how nachhaltig in die Arbeitswelt integrieren zu können.
XtraJobs setzt dort an, wo die meisten Anstellungen von Menschen mit Behinderungen scheitern – bei den Risiken für Arbeitgebende. Damit Arbeitgeber mehr behinderte Arbeitskräfte einstellen, werden diese via spezialisierten Personalverleih vermittelt und mit Coaching unterstützt. Und: Die Invalidenversicherung trägt auch hier die behinderungsbedingten Mehrkosten der Arbeitgebenden.

- Auch Menschen mit einer Beeinträchtigung sind fähig, die volle Arbeitsleistung zu erbringen (Marko Greitschus/pixelio)
Das Personalverleih- Konzept im Detail
Der Personalverleih funktioniert grundsätzlich wie eine herkömmliche Stellenvermittlung für Temporärarbeit und ist auf ein Jahr beschränkt.
- Die Personalverleihagentur stellt nach einem vorgängigen Assessment die behinderte Person direkt ein und bezahlt deren Lohn und die Sozialleistungen. Sie entlastet in dieser Phase zudem sowohl den Arbeitnehmer wie auch den Einsatzbetrieb durch professionelles Coaching.
- Die behinderte Person arbeitet im Einsatzbetrieb (Unternehmen).
- Das Unternehmen entschädigt die Personalverleihagentur ausschliesslich für die von der behinderten Person erbrachten Leistungen (Leistungslohn).
- Die IV deckt während der befristeten Einstellung die behinderungsbedingten Mehrkosten, namentlich die Prämienerhöhungen für Krankentaggeld und Berufliche Vorsorge, sowie die Kosten für das Coaching.
XtraJobs geht auf eine Initiative aus Unternehmerkreisen zurück, welche der Wirtschaft bessere Rahmenbedingungen bei der Anstellung von Arbeitskräften mit Behinderung schaffen will. Die Kernorganisation wird durch das Bundesamt für Sozialversicherungen sowie die beiden Stiftungen IPT und Profil gebildet. Als Partner unterstützen der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie der Schweizerische Gewerbeverband das Projekt.
Compasso - Informationsportal zur beruflichen Eingliederung
Seit Juni 2009 ist ausserdem das Informationsportal Compasso online. Es stellt für Arbeitgeber aus allen Landesteilen alle hilfreichen Informationen zum Thema Berufliche Eingliederung zur Verfügung. Lanciert wurde das Dienstleistungsangebot vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, Behinderten- und Gesundheitsorganisationen, Kranken- und Unfallversicherern sowie der IV.
Alle Angebote zusammen sollen auch Arbeitgebern zeigen, dass auch Menschen mit einer Beeinträchtigung richtig eingesetzt die volle Arbeitsleistung erbringen und zu einem guten Arbeitsklima beitragen können. Die praktischen Hindernisse sind meistens kleiner als man denkt und für die Arbeitgeber sind die Risiken dank verschiedensten Unterstützungsangeboten sowohl beratender wie auch finanzieller Art abschätzbar.
Text: PG - 07/2010
Fotos: Paramedia, pixelio, flickr
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Mal schauen was da auf mich zukommt.