Verunsichert, behindert, jung sucht einen Job...

- Lehrlinge in einer Bäckerei (pqm / pixelio)
Auch behinderte Jugendliche sind irgendwann einmal mit der Schule fertig und die meisten von ihnen wollen Fuss im Arbeitsleben fassen. Manche studieren, aber der Grossteil versucht es mit einer Ausbildung.
Auf der Suche nach einer Ausbildung stehen folgende Kernfragen im Vordergrund: Welche Möglichkeiten haben behinderte Jugendliche bei ihrer Suche auf einen Ausbildungsplatz? Mit welcher Unterstützung können sie rechnen, wenn sie einen Platz bekommen? Und was, wenn ihre Fähigkeiten nicht für eine Anstellung in der freien Wirtschaft ausreichen?
In der Schule geht’s los
In der Schweiz werden Jugendliche bereits während der Schulzeit bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche begleitet. Berufskunde ist Inhalt des Schulstoffs. Die Lehrer begleiten den Prozess und im vorletzten Schuljahr melden sich die Jugendlichen bei der Berufsberatung.
Falls trotz Behinderung eine Lehrstelle in der freien Wirtschaft ohne weitere Unterstützung möglich ist, ist die öffentliche Berufsberatung Anlaufstelle. Ist infolge der Invalidität zusätzliche Unterstützung notwendig, beziehungsweise ist eine Ausbildung in der freien Wirtschaft nicht möglich, ist die Berufsberatung der IV-Stelle zuständig. Um die Leistungen der IV zu beanspruchen, müssen sich Versicherte bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden.
Fachleute der IV-Stellen begleiten den Berufsfindungsprozess bereits während der Schulzeit. In einer ersten Phase klärt der Berufsberater mit dem Jugendlichen die Ressourcen ab. Stärken, Schwächen und das Intelligenzniveau werden eruiert. „Meist kristallisieren sich in vier bis fünf Treffen zwei bis drei Berufe heraus. In diese Berufe können die Jugendlichen dann ein paar Tage hineinschnuppern“, sagt ein Berufsberater der IV-Stelle Bern.
Die Suche kann beginnen
Hat der Jugendliche Gefallen an einem Job gefunden, beginnt die Lehrstellensuche. „In der freien Wirtschaft gibt es nicht viele Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung. Nicht viele Arbeitgeber sind bereit, Menschen mit Behinderung auszubilden. Die meisten Jugendlichen finden ihre Lehrplätze über Beziehungen“, sagt der Berufsberater. Vor allem in den Bereichen Informatik, Elektronik und bei kaufmännischen Ausbildungen ist es sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Im geschützten Bereich ist es hingegen relativ einfach, einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu erlangen.
Hat der Versicherte noch keine berufliche Ausbildung, übernimmt die IV die Kosten, die Versicherten aufgrund ihrer Invalidität entstehen – sowohl am freien Markt als auch im geschützten Bereich.
Während der Ausbildungszeit treffen sich die Jugendlichen im Idealfall ungefähr zweimal im Jahr mit ihrem Berufsberater. In Einzelfällen wird zur zusätzlichen Unterstützung ein Coaching in der Ausbildungsfirma bereitgestellt. „Falls eine Ausbildung in der freien Wirtschaft möglich ist, kann durch die IV-Stelle allenfalls notwendige Lernunterstützung übernommen werden – zum Beispiel Unterstützung durch eine Lernhilfe zu Erarbeitung von Lernstrategien und fachspezifischer Zusatzunterricht“, sagt Daniela Aloisi von der IV-Stelle Zürich.
Für Jugendliche deren Fähigkeiten für eine Anstellung in der freien Wirtschaft nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit viele Berufe in spezialisierten Institutionen zu erlernen. „Dort erhalten die Jugendlichen zusätzliche sozialpädagogische Unterstützung bei allen Themen rund um Behinderung und Ausbildung. Falls die Ausbildungsinstitution nicht in der Nähe des Wohnorts liegt, können die Jugendlichen unter der Woche auch dort wohnen“, erklärt Aloisi.
Am Ball bleiben
Die Tipps zur Jobsuche für Jugendliche mit Handicap sind dieselben wie für Jungendliche ohne Behinderung: „Nicht aufgeben! 50 bis 100 Lehrstellenbewerbungsschreiben verfassen ist ganz normal“, rät der IV-Berufsberater aus Bern.
Nach erfolgreich absolvierter Lehre unterstützen die IV-Berufsberater laut IV-Gesetz auch bei der Arbeitsvermittlung. Die jungen Menschen werden über ein halbes Jahr begleitet. „Kann bis dahin keine Stelle gefunden werden, müssen wir abschließen und Pro Infirmis ist zuständig“, sagt der Berufsberater.
In der Schweiz gibt es aktuell 25 000 Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren, die noch nie gearbeitet haben. Die IV-Massnahmen helfen, diese Zahl zu bekämpfen.
Die Wahl des richtigen Jobs und das Finden eines Ausbildungsplatzes und in Folge einer Anstellung, sind weder für Jugendlichen mit, noch für Jugendliche ohne Behinderung einfach. Aber auch hier gilt in den meisten Fällen: „Wo ein Wille, da ein Ausbildungsplatz!“.
Text: MHA/TMI
Foto: pixelio, pqm
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